Hartz-4-Empfängern steht rechtlich Geld für FFP2-Masken zu. Sie bekommen es aber nicht.
Obwohl die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften auf Zahlung von monatlich 129 EURO für FF2-Masken vor liegen. Wird Hartz-4-Empfängern das ihnen zustehende Geld verweigert.