Was Sie über die Verteilung der Maklerkosten wissen sollten
Neuregelung: Verkäufer und Käufer teilen sich künftig die Provision
Neuregelung: Verkäufer und Käufer teilen sich künftig die Provision
Immobilienverkäufe unterliegen zeitnah einer Neuregelung der Verteilung der Maklerprovision. Der Bundesrat stimmte am 5.6.2020 dem neuen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten (…)“ zu.
Der Bundestag hat beschlossen, dass Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern künftig nur noch maximal 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohnes an den Käufer weitergeben dürfen.
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