Der BGH erkennt nun die Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an
Der BGH erkennt nun auch die lange von ihm verweigerten Schadensersatzansprüche von Dieselkunden bei Fahrzeugen mit „Thermofenstern“ an. Mehr dazu erfahren Sie in der folgenden Pressemitteilung.