Datenschutz im Bewerbungs- und Einstellungsprozess
Bei Bewerberdaten ist zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch §26 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als relevante rechtliche Grundlage zu beachten.
Bei Bewerberdaten ist zusätzlich zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch §26 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als relevante rechtliche Grundlage zu beachten.
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.