• Vancouver, BC – 6. März 2023 – OBERON URANIUM (“ Oberon “ oder das “ Unternehmen „) (CSE:OBRN) freut sich, bekannt zu geben, dass es eine Absichtserklärung vom 6. März 2023 (der „LOI“) mit 2037881 AB Ltd. („2037881 AB“) in Bezug auf eine vorgeschlagene Transaktion (die „vorgeschlagene Transaktion“) unterzeichnet hat, in deren Rahmen Oberon alle ausgegebenen und ausstehenden Aktien von 2037881 AB erwerben wird. Die wesentlichen Vermögenswerte von 2037881 AB sind 23 Mineralien-Claims mit einer Gesamtfläche von 20.064 Hektar in der Nähe von Uranium City, Saskatchewan, Kanada, bekannt als das „Fusion Uranium Zone Project“, das Uranvorkommen aufweist. Darüber hinaus besitzt 2037881 AB eine Uranextraktionstechnologie, die eine Methode zur In-situ-Auslaugung von Uranvorkommen in nicht porösen, undurchlässigen unterirdischen Formationen verwendet.

    Im Projekt Fusion Uranium Zone wurden seit 2005 umfangreiche Bohrungen durchgeführt und Ausgaben getätigt, und im Umkreis von wenigen Metern um das Projekt wurden auf dem Kronland der Regierung von Saskatchewan beträchtliche Mengen an Uran nachgewiesen. Darüber hinaus sind die Betriebskosten in Uranium City aufgrund der vorhandenen Infrastruktur in der Umgebung und der guten Straßenanbindung historisch niedrig.

    Lawrence Hay, President von Oberon, kommentierte: „Wir sind begeistert, dass wir dieses Projekt in unser Portfolio aufnehmen können. Dieses Projekt wird unsere Position im Uranbereich erheblich stärken.“

    Die vorgeschlagene Transaktion

    Gemäß der vorgeschlagenen Transaktion wird das Unternehmen insgesamt 20.000.000 Stammaktien der Klasse A von Oberon (die „Gegenleistungsaktien“) an die Aktionäre von 2037881 AB zu einem angenommenen Preis pro Gegenleistungsaktie von 0,2025 $ ausgeben, was einem Gesamtkaufpreis von 4.050.000 $ entspricht. Die vorgeschlagene Transaktion wird gemäß den verfügbaren Prospektausnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen durchgeführt. Die Mineralien-Claims, die das Fusion Uranium Zone Project umfassen, werden einer 3%igen Produktionslizenzgebühr unterliegen, die von einem Aktionär von 2037881 AB einbehalten wird. Das Unternehmen hat das Recht, die Lizenzgebühr jederzeit für 1.000.000 $ zurückzukaufen. Oberon und 2037881 AB haben sich bereit erklärt, innerhalb von 90 Tagen nach Treu und Glauben über die Bedingungen einer endgültigen Vereinbarung bezüglich der vorgeschlagenen Transaktion zu verhandeln.

    Die vorgeschlagene Transaktion steht unter dem Vorbehalt des Erhalts aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich, soweit zutreffend, der Genehmigung durch die CSE, des Abschlusses einer Due-Diligence-Prüfung, die bei einer Transaktion ähnlicher Art angemessen oder üblich ist, und des Abschlusses einer endgültigen Vereinbarung, neben anderen Bedingungen. Die vorgeschlagene Transaktion wäre für das Unternehmen eine Transaktion zu marktüblichen Bedingungen und würde im Sinne der Richtlinien der CSE keine grundlegende Veränderung darstellen oder zu einem Wechsel der Kontrolle über das Unternehmen führen.

    Über das Unternehmen

    Oberon Uranium Corp. ist ein Mineralexplorationsunternehmen mit einer Option auf den Erwerb einer 100%-Beteiligung am ehemals produzierenden Grundstück Lucky Boy in Arizona, USA. Oberon besitzt auch eine 100%-Beteiligung am Grundstück Element 92 in Saskatchewan, Kanada. Weitere Informationen finden Sie in der Offenlegungsakte des Unternehmens auf SEDAR (www.sedar.com) oder kontaktieren Sie das Unternehmen per E-Mail unter info@oberonuranium.com oder telefonisch unter 778.317.8754.

    Im Namen des Verwaltungsrats

    „Lawrence Hay“
    Präsident
    Tel: 778.317.8754
    E-Mail: info@oberonuranium.com

    Vorausschauende Informationen

    Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen, auch in Bezug auf zukünftige Pläne und andere Angelegenheiten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht ausschließlich historischer Natur sind, einschließlich aller Aussagen über Überzeugungen, Pläne, Erwartungen oder Absichten in Bezug auf die Zukunft. Solche Informationen sind im Allgemeinen an der Verwendung von zukunftsgerichteten Formulierungen wie „können“, „erwarten“, „schätzen“, „antizipieren“, „beabsichtigen“, „glauben“ und „fortsetzen“ oder deren Verneinung oder ähnlichen Varianten zu erkennen. Der Leser wird darauf hingewiesen, dass sich die bei der Erstellung von zukunftsgerichteten Informationen verwendeten Annahmen als falsch erweisen können. Ereignisse oder Umstände können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den vorhergesagten abweichen, und zwar aufgrund zahlreicher bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen sich viele der Kontrolle des Unternehmens entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Geschäfts-, Wirtschafts- und Kapitalmarktbedingungen, die Fähigkeit, Betriebskosten zu verwalten, und die Abhängigkeit von Schlüsselpersonal. Solche Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen über gegenwärtige und zukünftige Geschäftsstrategien und das Umfeld, in dem das Unternehmen in Zukunft tätig sein wird, über erwartete Kosten und die Fähigkeit, Ziele zu erreichen. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören die fortgesetzte Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen, Rechtsstreitigkeiten, die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Vertragspartner, der Verlust von wichtigen Mitarbeitern und Beratern sowie allgemeine wirtschaftliche, marktbezogene oder geschäftliche Bedingungen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden durch diesen Warnhinweis ausdrücklich eingeschränkt. Der Leser wird davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen.

    Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung getroffen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, lehnt das Unternehmen jegliche

    Wir haben nicht die Absicht und übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

    Die CSE hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder geprüft noch genehmigt oder abgelehnt.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Oberon Uranium Corp.
    Lawrence Hay
    4204 – 1011 Cordova Street W
    V6C 0B2 Vancouver, BC
    Kanada

    email : lawrencehay87@gmail.com

    Pressekontakt:

    Oberon Uranium Corp.
    Lawrence Hay
    4204 – 1011 Cordova Street W
    V6C 0B2 Vancouver, BC

    email : lawrencehay87@gmail.com

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    Oberon Uranium unterzeichnet Absichtserklärung zum Erwerb von Mineralkonzessionen und anderen Vermögenswerten

    wurde veröffentlicht am 7. März 2023 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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