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Vancouver, British Columbia, 18. Februar 2022 (NYSE American: EMX; TSX Venture: EMX; Frankfurt: 6E9) – EMX Royalty Corporation (das Unternehmen oder EMX) freut sich bekannt zu geben, dass seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Bullion Monarch Mining, Inc. (Bullion) einen Vergleich mit der Barrick Gold Corporation (Barrick) und den Teilunternehmen und Tochtergesellschaften von Barrick (Barrick-Gesellschaften), im Hinblick auf die von Bullion eingebrachte Klage wegen der Nichtentrichtung von Lizenzgebühren durch die Barrick-Gesellschaften an Bullion für Fördermengen aus den Konzessionsgebieten im Carlin Trend in Nevada, erzielen konnte. Bullion hatte den Rechtsstreit im Jahr 2008, noch vor der Übernahme durch EMX im Jahr 2012, eingeleitet. Im Rahmen des Vergleichs wird Barrick 25 Millionen US-Dollar an Bullion bezahlen, wovon 6,175 Millionen US-Dollar als Erfolgshonorar an Bullions Anwälte in Reno (Nevada) zu entrichten sind. Die Beilegung des Rechtsstreits hat keine Auswirkungen auf unsere Bruttogebührenbeteiligung (GSR) von 1 % an Teilbereichen der von Nevada Gold Mine betriebenen Lagerstätten Leeville, Turf und anderen untertägigen Goldbergbaubetrieben, die weiterhin ausbezahlt wird.
Über EMX. EMX ist ein Gebührenbeteiligungsunternehmen für Edel-, Basis- und Batteriemetalle. EMX bietet Anlegern diversifizierte Beteiligungen an Entdeckungs-, Erschließungs- und Rohstoffpreismöglichkeiten, während die Exposition zu den mit operativen Unternehmen verbundenen Risiken begrenzt wird. Die Stammaktien des Unternehmens sind an der NYSE American Exchange und der TSX Venture Exchange unter dem Kürzel EMX sowie an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel 6E9 notiert. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.EMXroyalty.com.
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Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die auf den derzeitigen Erwartungen und Schätzungen des Unternehmens hinsichtlich der zukünftigen Ergebnisse basieren. Diese zukunftsgerichteten Aussagen können auch Aussagen zu dem Abschluss der Transaktion, den wahrgenommenen Vorteilen der Konzessionsgebiete, zu den Explorationsergebnissen und Budgetierungen, zu den Schätzungen der Mineralreserven und -ressourcen, zu den Arbeitsprogrammen, zu den Investitionen, zur zeitlichen Planung, zu den Marktpreisen für Edel- und Basismetalle bzw. andere Aussagen, die sich nicht auf Tatsachen beziehen, beinhalten. Im Zusammenhang mit dieser Pressemeldung sollen Worte wie schätzen, beabsichtigen, erwarten, werden, glauben, Potenzial Mehrwert und ähnliche Ausdrücke auf zukunftsgerichtete Aussagen hinweisen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit keine Gewähr für die zukünftige Betriebstätigkeit und Finanzsituation des Unternehmens darstellen. Sie sind von Risiken und Unsicherheiten sowie anderen Faktoren abhängig, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten, Prognosen oder Chancen des Unternehmens wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen direkt bzw. indirekt erwähnt wurden. Zu diesen Risiken, Unsicherheiten und Faktoren zählen möglicherweise auch die Nichtverfügbarkeit von finanziellen Mitteln, die Nichtauffindung von wirtschaftlich rentablen Mineralreserven, Schwankungen im Marktwert von Waren, Schwierigkeiten beim Erhalt von Genehmigungen für die Erschließung von Mineralprojekten, die Erhöhung der Kosten für die Erfüllung der behördlichen Auflagen, Erwartungen in Bezug auf die Projektfinanzierung durch Joint Venture-Partner und andere Faktoren. Es besteht die Möglichkeit, dass EMX die Transaktion nicht abschließt, und zwar infolge der Unfähigkeit, die Abschlussbedingungen zu erfüllen, einer Unverfügbarkeit von Finanzierungen oder aus anderen Gründen, die EMX zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehen kann.Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, da diese lediglich unter Bezugnahme auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Pressemeldung bzw. einen in der Meldung gesondert angeführten Zeitpunkt getätigt wurden. Aufgrund von Risiken und Unsicherheiten, zu denen auch die in dieser Pressemeldung erwähnten Risiken und Unsicherheiten zählen, sowie anderen Risikofaktoren und zukunftsgerichteten Aussagen, die in den Erläuterungen und Analysen des Managements für das am 30. September 2021 endende Quartal und das am 31. Dezember 2020 endende Jahr (MD&A) und in der zuletzt eingereichten geänderten Annual Information Form (AIF) für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr angeführt sind, können die tatsächlichen Ereignisse unter Umständen wesentlich von den aktuellen Erwartungen abweichen. Weitere Informationen über das Unternehmen – einschließlich MD&A, AIF und Finanzberichte des Unternehmens – sind auf SEDAR (www.sedar.com) und auf der EDGAR-Website der SEC (www.sec.gov) erhältlich.
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EMX erzielt Einigung im Rechtsstreit mit Barrick
wurde veröffentlicht am 18. Februar 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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EMX erzielt Einigung im Rechtsstreit mit Barrick
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