-
Zahlreiche Bundesländer wie NRW, Bayern oder Berlin haben die Empfänger der Überbrückungshilfen aus den Anfangszeiten der Pandemie ins Visier genommen.
In vielen deutschen Unternehmen treffen seit einigen Monaten äußerst unwillkommene Briefe ein: Zahlreiche Bundesländer wie NRW, Bayern oder Berlin haben die Empfänger der Überbrückungshilfen aus den Anfangszeiten der Pandemie ins Visier genommen und drängen auf Nachweise für die rechtmäßige Verwendung der Corona-Soforthilfen. Oftmals werden bereits Rückzahlungen eingefordert. Die Kanzlei Steinbock & Partner rät Betroffenen zu professioneller anwaltlicher Betreuung.
Die Pandemie hatte die deutsche Wirtschaft 2020 völlig unerwartet getroffen. Zum Ausgleich der durch Umsatzausfälle entstandenen finanziellen Schwierigkeiten gab es zwischen März und Mai des ersten „Corona-Jahres“ eine breit angelegte Aufforderung an Selbstständige, freiberuflich Tätige und Kleinunternehmen, bei pandemiebedingten „Liquiditätsengpässen“ staatliche Finanzhilfen in Anspruch zu nehmen. Eigentlich sollte es sich bei diesem Soforthilfeprogramm um eine Unterstützung vom Staat handeln, die nicht zurückgezahlt werden muss – also um einen Zuschuss, kein Darlehen.
Rückzahlungsforderungen widersprechen politischen Zusagen
Trotz dieser politischen Zusagen sieht sich derzeit eine zunehmende Zahl von Unternehmen zum Beispiel aus NRW, Bayern oder Berlin bezüglich der Corona-Soforthilfen mit Rückzahlungsforderungen der zuständigen Landesbehörden konfrontiert. Der Hintergrund: Mehrere Bundesländer haben ein sogenanntes Rückmeldeverfahren eingeleitet. In diesem werden die Empfänger der Überbrückungshilfen zur Herausgabe umfangreicher Daten zu Umsätzen und Ausgaben für die entsprechenden Monate aufgefordert. Die Formulare sind so aufgebaut, dass sie regelmäßig in eine Aufforderung zur Rückzahlung der erhaltenen Corona Soforthilfen münden, obwohl eine solche in den meisten Bescheiden gar nicht vorgesehen ist.
Überprüfungsverfahren kommt für viele völlig überraschend
Für die meisten Betroffenen kommt diese Überprüfung völlig überraschend, da sie keinerlei Anlass hatten, mehr als zwei Jahre nach der Auszahlung noch mit derartigen Nachfragen zu rechnen. Neben einer kompletten Rückforderung ist es sowohl in Bayern als auch in NRW ebenfalls bereits zu Forderungen nach einer anteiligen Rückzahlung der Corona-Soforthilfen gekommen. In den meisten Fällen geht es dabei um hohe vier- oder fünfstellige Beträge – Summen, die nicht nur Kleinstunternehmer ebenso unerwartet wie hart treffen.
Mehrere erfolgreiche Klagen in NRW belegen: Rückforderung der Corona-Soforthilfen häufig unzulässig
Die Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner aus Würzburg weist jedoch darauf hin, dass diese Forderungen der Landesbehörden in vielen Fällen unberechtigt sind. Erste Klagen gegen entsprechende Rückzahlungsbescheide wurden in NRW bereits zugunsten der betroffenen Betriebe entschieden. Begründet wurden die Urteile gegen die Rückforderung damit, dass in den Bewilligungsbescheiden für die Corona-Soforthilfen im Regelfall keine konkreten Regelungen für eine Rückzahlung vorgesehen waren.
Rückzahlungsforderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen
Für Unternehmen, die eine Aufforderung zur Auskunft oder schon einen entsprechenden Rückzahlungsbescheid erhalten haben, empfiehlt sich daher eine sorgfältige und zeitnahe Einzelfallüberprüfung. Infolge der überaus kurzfristigen Einführung der Überbrückungshilfen kam es in den verschiedenen Bundesländern zu teilweise stark abweichenden Regelungen bei der Bewilligung. Eine Rückforderung der Corona-Soforthilfen ist jedoch nur zulässig, wenn bereits der Bewilligungsbescheid einen entsprechenden Vorbehalt enthielt. Ob ein Rückzahlungsbescheid rechtmäßig ist, hängt daher sowohl vom jeweiligen Zeitpunkt, von der Rechtsgrundlage und von der exakten Formulierung im individuellen Bewilligungsbescheid ab.
Dies macht eine anwaltliche Prüfung der Rückzahlungsforderungen empfehlenswert. Das Anwaltsteam der Würzburger Kanzlei Steinbock & Partner prüft für betroffene Unternehmen, ob eine tatsächliche Rückzahlungspflicht für die im Rahmen der Corona-Soforthilfen bezogenen Gelder besteht. Die Rechtsanwälte prüfen den Einzelfall, bewerten die Erfolgschancen und vertreten betroffene Unternehmer bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Behörden – wenn erforderlich auch vor Gericht.
Die Kanzlei hatte auch bereits im Jahr 2020 zahlreiche Verfahren bezüglich Corona erfolgreich begleitet und so deutschlandweite Beachtung in Bezug auf die Fälle in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlangt:
Aufhebung der 22 Uhr Sperrstunde in Bayern (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 19.06.2020, Aktenzeichen 20 NE 20.1127 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/coronavirus-muenchen-bars-sperrstunden-1.4942479
Lockdown im Landkreis Gütersloh (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2020, Aktenzeichen 13 B 940/20.NE https://www.tvmainfranken.de/mediathek/video/wegen-unverhaeltnismaessigkeit-wuerzburger-anwalt-kippt-corona-lockdown-im-kreis-guetersloh/
Beherbergungsverbot für Hotels (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 28.07.2020, Aktenzeichen 20 NE 20.1609) https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-07/corona-bestimmungen-bayern-beherbergungsverbot-aufgehoben-gerichtsurteil
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Herr Dr. Alexander Lang
Domstr. 3
97070 Würzburg
Deutschlandfon ..: 0931/22222
fax ..: 0931/30811111
web ..: https://www.steinbock-partner.de/
email : info@steinbock-partner.deSie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Herr Dr. Alexander Lang
Domstr. 3
97070 Würzburgfon ..: 0931/22222
web ..: https://www.steinbock-partner.de/
email : info@steinbock-partner.deRechtsexperten: Rückforderung der Corona-Soforthilfe oft rechtswidrig
wurde veröffentlicht am 8. Februar 2023 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 530 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Rechtsexperten: Rückforderung der Corona-Soforthilfe oft rechtswidrig
Lesezeit ca. 3 Minuten, 6 Sekunden
News-ID 156224
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- EIPL erweitert Führungskompetenzen: Alexandra Schneider erhält Prokura
- Nach Aufdeckung von Tierquälerei im Schlachthof in Elsfleth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen
- Gold für den Quantencomputer der Zukunft
- ZenaTech meldet eine Umsatzsteigerung von 15 % für das dritte Quartal zum 30. September 2024 und informiert über wichtige Entwicklungen im Unternehmen
- Daumen rauf oder Daumen runter ? – Jetzt hart am Limit !
- Chartcheck Silber: Entscheidender Bereich erreicht
- MARCELLA CARIN – Mein Herz hat seinen eigenen Kopf
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
neu
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone