• Auch beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde ist sie nicht mehr als Präsidiumsmitglied (zuständig für Finanzen) ausgewiesen. Dort steht jetzt „N.N.“. Doch es bleibt gruselig:

    BildViola Kleinau ist nun endlich als Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde zurückgetreten.

    Sie ist auch nicht mehr Geschäftsführerin des Bezirksverbands Pankow.

    Doch es bleibt gruselig. Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende ?

    Das Amt der Vorsitzenden ist ein Ehrenamt (ohne Gehalt); das Amt der Geschäftsführerin ist ein Angestelltenverhältnis (mit Gehalt). Geschäftsführerin, mit hohem Gehalt, wurde Viola Kleinau seinerzeit mit bereitwilligem Wohlwollen der Vorsitzenden (auch Viola Kleinau). Vom Amt der Vorsitzenden kann man zurücktreten – ehrenamtsrechtlich.

    Ein Angestelltenverhältnis (als Geschäftsführerin) hingegen kann man arbeitsrechtlich nur kündigen oder auflösen. Ggf. werden bisweilen noch etliche Monate lang Gehalt gezahlt und/oder eine Abfindung. Im vorliegenden Fall …

    (zur Strafanzeige des Landes Berlin: HIER)

    … wäre eine außerordentliche Kündigung, also fristlos, ohne weitere Gehaltszahlungen und ohne Abfindung, unbedingt gerechtfertigt. Unstrittig.

    Was hat nun Viola Kleinau als Noch-Vorsitzende bzw. was hat der Vorstand des Bezirksverbands mit der bis vor kurzem Noch-Geschäftsführerin (Viola Kleinau) diesbezüglich vereinbart/geregelt ? Die Pankower Kleingärtner, die ja alles bezahlen, haben Anspruch auf Antwort. Dann läßt sich die Frage eventueller rechtlicher Konsequenzen ggü. den Verantwortlichen beantworten.

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    Siehe auch den Artikel „Aus der Polizeiakte“: HIER

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    wurde veröffentlicht am 8. Februar 2023 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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