• Das neue SV-Zertifikat des IZS weist die Zuverlässigkeit von Zeitarbeitsfirmen nach. Es ist wertvoller und sicherer als bisherige Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen. 

    BildMünchen – Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) führt ab November 2022 ein weltweit neues Verfahren zum Nachweis der Zuverlässigkeit von Zeitarbeitsfirmen ein. Das digitale Sozialversicherungs-Zertifikat (SV-Zertifikat) gibt Auskunft über die pünktliche und vollständige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es ist wertvoller und sicherer als papiergestützte oder gescannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, da es mehr Informationen beinhaltet, fälschungssicher ist und einen kostenlosen Haftungsschutz für Entleiher enthält. 

    Im neuen SV-Zertifikat des Instituts für Zahlungssicherheit sind sämtliche Auskunftsdaten in einem digitalen, fälschungssicheren Dokument zusammengefasst. Solche Daten wurden bisher in Form von gescannten Dokumenten oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Der Entleiher konnte die Echtheit der Informationen nicht prüfen und hatte einen hohen administrativen Aufwand.

    Das digitale SV-Zertifikat wird dagegen online abgerufen und ist fälschungssicher. Mithilfe eines QR-Codes oder Prüf-Links lässt sich die Korrektheit der Informationen sofort überprüfen. Entleiher erhalten mit dem SV-Zertifikat außerdem deutlich mehr Informationen über die Zuverlässigkeit eines Personaldienstleisters. 

    So enthält das Zertifikat nicht nur Standardinformationen wie eventuelle Rückstände auf dem SV-Beitragskonto, sondern gibt auch Auskunft darüber, ob Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen oder Nachforderungen aus Betriebsprüfungen bestehen. Außerdem enthält das Zertifikat eine „Unbedenklichkeitserklärung“, die angibt, seit wann eine Zeitarbeitsfirma SV-Beiträge ordnungsgemäß abführt. Damit ist das SV-Zertifikat den bisher üblichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen sowohl inhaltlich als auch technisch weit überlegen.

    Für Entleiher reduziert sich zudem das finanzielle Risiko einer Subsidiärhaftung, da das Institut für Zahlungssicherheit im Falle einer falschen Auskunft einen kostenlosen Haftungsschutz anbietet. Der in jedes Zertifikat integrierte Haftungsschutz ersetzt berechtigten Entleihern Schäden aus Subsidiärhaftung in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Zertifikat und Schadensfall.

    Neben den Entleihern profitieren auch Personaldienstleister vom digitalen SV-Zertifikat des IZS. Sie können das Zertifikat ähnlich wie ein Qualitätssiegel für Ihre professionelle Außendarstellung nutzen. Es hilft Ihnen nicht nur dabei, bestehende Kunden zu binden, sondern stellt ebenso ein wichtiges Instrument für die Neukundenakquise dar. Auch während bereits laufender Geschäftsbeziehungen dient das Zertifikat als aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    IZS Institut für Zahlungssicherheit GmbH
    Herr Christian Marchsreiter
    Würmtalstraße 20a
    81375 München
    Deutschland

    fon ..: ?+49 89 122237770?
    web ..: https://www.izs-institut.de
    email : cm@izs-institut.de

    Über das Institut für Zahlungssicherheit

    Das Institut für Zahlungssicherheit (IZS) wurde 2012 in München gegründet und ist heute einer der größten unabhängigen Informationsdienstleister für die Zeitarbeitsbranche. Zu den angeschlossenen Personaldienstleistern gehö-ren große Marktteilnehmer wie Randstad, Manpower, Tempton und Hays. Auskunftsvereinbarungen bestehen mit allen deutschen Krankenkassen, Be-rufsgenossenschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit.

    Pressekontakt:

    IZS Institut für Zahlungssicherheit GmbH
    Herr Christian Marchsreiter
    Würmtalstraße 20a
    81375 München

    fon ..: +49 89 122237770?
    email : presse@izs-institut.de

    Schlagwörter: , , , , , ,

    Digitales, fälschungssicheres Zertifikat ersetzt Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Personaldienstleister

    wurde veröffentlicht am 30. November 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 81 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: