• Es wird Zeit, die dramatische Notlage in der Pflege aktiv anzugehen. Der BPAV unterbreitet aktiv Vorschläge dafür.

    BildBerlin – Mehrere akute Probleme bei der sicheren Versorgung von Menschen in Pflegeeinrichtungen haben sich parallel aufgebaut: Erstens, pharmazeutische Dienstleistungen dürfen nicht für stationär versorgte Menschen abgerechnet werden und damit werden ihnen diese Versorgungsvorzüge verweigert. Zweitens, die Personalnot bei der Versorgung von Menschen in Pflegeeinrichtungen wird immer dramatischer. Drittens, das E-Rezept ist derzeit nicht tauglich für die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV).

    Seit Jahren wird ein klares Bekenntnis zur fortschrittlichen Versorgungsform der PAV von Politik und Ständevertretung verweigert

    Die maschinelle Verblisterung reduziert im Vergleich zum manuellen Stellen die Fehlerzahl signifikant – in etwa um den Faktor 10.000. Arzneimitteltherapiesicherheit ist hier mit Patientensicherheit gleichzusetzen. Gleichzeitig erspart die Verblisterung in den Pflegeeinrichtungen viele Arbeitsstunden der Mitarbeitenden. Der Pflegefachkräftemangel ist seit vielen Jahren bekannt. Die Corona-Pandemie hat das Problem endgültig offenbart und massiv verschärft. Darum ist die flächendeckende Einführung einer hochwertigen pharmazeutische Versorgung der Bewohner von Pflegeeinrichtungen mit Hilfe der patientenindividuellen Verblisterung heute wichtiger als je zuvor.

    Warum sind stationär zu versorgende Patient:innen von den pDL ausgeschlossen?

    Aktuell müssen rund 4,1 Mio. Menschen in Deutschland gepflegt werden. Ein Fünftel davon, also über 800.000 Menschen sind vollstationär in Betreuung. Die pharmazeutischen Dienstleistungen, die mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz dieses Jahr eingeführt wurden, dürfen derzeit nur für ambulant versorgte Patient:innen abgerechnet werden. Damit sind alle stationär in Pflegeeinrichtungen versorgten Menschen benachteiligt und offensichtlich schlechter versorgt als möglich.

    „Wir fordern, auch diese Menschen bestmöglich zu versorgen und die pharmazeutische Dienstleistung der Medikationsanalyse hier einzusetzen. So können Neben- und Wechselwirkungen bei Menschen, die mehrere Arzneimittel parallel einnehmen müssen, aktiv verhindert werden“, sagt der BPAV-Vorstand Erik Tenberken.

    Die Verblisterung basiert auf einem elektronischen Medikationsplan. Dieser wird durch die heimversorgende Apotheke erstellt. Dem wiederum liegt eine umfassende digitale Medikationsanalyse zugrunde. Bislang erhält die Apotheke für diese hochwertige pharmazeutische Dienstleistung bei der Versorgung von zumeist hochbetagten Menschen keinerlei Vergütung durch die Krankenkassen. Die Apotheken werden diesen Rundum-Service und ihr unermüdliches Engagement für die von ihnen versorgten Patient:innen nicht länger ohne adäquate Entlohnung von den Krankenkassen aufrecht erhalten können. Hinzu kommen aktuell steigende Kosten, die u.a. durch die Energiekrise entstehen und die Problematik zusätzlich verschärfen.

    Die patientenindividuelle Verblisterung braucht eine rasche Lösung fürs E-Rezept

    Neben den Themen Arzneimitteltherapiesicherheit und Pflegenotstände kommt aktuell noch ein technisches Problem hinzu, das die bestmögliche Arzneimittelversorgung von Pflegeheimbewohner:innen ausbremst: Mit der Einführung des E-Rezeptes wird die Übermittlung der abgegebenen Charge pro Patient/in gefordert. Im Rahmen der patientenindividuellen Versorgung kann die geforderte Chargennummer nicht ohne Weiteres eingetragen werden. Das könnte von den Krankenkassen zum Anlass genommen werden, die nachweislich durch die Apotheken erbrachte Leistung der Arzneimittelbelieferung im Nachhinein komplett zu retaxieren, also nicht zu erstatten. Für dieses massive Problem braucht es eine zügige und praktikable Lösung für die Apotheken, um die Versorgung der Menschen in Pflegeeinrichtungen nicht zusätzlich zu gefährden.

    Pressemitteilung auf BPAV-Seb-Seite

    _Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister für Apotheken herstellen dürfen. Apotheken und Blisterzentren bilden somit eine pharmazeutische Dienstleistungsgemeinschaft, die für eine bessere und nachhaltige pharmazeutische Versorgung der Menschen eintritt. Der Verband hat deutschlandweit 15 Blisterzentren, sechs assoziierte Partner sowie einen Kooperationspartner als Mitglieder._

    _Pressekontakt BPAV: _
    _BPAV-Geschäftsstelle, Tel: 030 – 847 122 6815, E-Mail: __berlin@blisterverband.de_

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.
    Herr Udo Sonnenberg
    Albrechtstrassse 13
    10117 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 030 8471226815
    web ..: https://blisterverband.de/versorgung-der-pflegebeduerftigen-ist-massiv-gefaehrdet/
    email : sonnenberg@blisterverband.de

    Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister für Apotheken herstellen dürfen. Apotheken und Blisterzentren bilden somit eine pharmazeutische Dienstleistungsgemeinschaft, die für eine bessere und nachhaltige pharmazeutische Versorgung der Menschen eintritt. Der Verband hat deutschlandweit 15 Blisterzentren, sechs assoziierte Partner sowie einen Kooperationspartner als Mitglieder.

    Pressekontakt:

    Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.
    Herr Udo Sonnenberg
    Albrechtstrassse 13
    10117 Berlin

    fon ..: 030 8471226815
    email : sonnenberg@blisterverband.de

    Schlagwörter: , , , , ,

    Versorgung der Pflegebedürftigen ist massiv gefährdet

    wurde veröffentlicht am 10. Oktober 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 68 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: