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Die Corona-Pandemie lenkte den Fokus mehr auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. AMD TÜV Rheinland hilft bei der konsequenten Umsetzung der aktualisierten Schutzmaßnahmen.
Durch die Corona-Pandemie mussten Unternehmen in allen Branchen umdenken. Plötzlich galt es, Hygienestandards und Mindestabstände einzuhalten und den Arbeitsablauf so zu organisieren, dass die Kontakte zwischen den Beschäftigten minimiert werden. Der Gesundheitsschutz musste gewährleistet sein. Darüber hinaus waren persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen, um Gefährdungen auszuschließen. Die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH unterstützt Unternehmen und die Belegschaft bei der Update-Pflicht für die Gefährdungsbeurteilung. Weitere Informationen zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit gibt es unter www.tuv.com/gbu.
Fallbeispiel: Schutzmaßnahmen haben gewirkt
Ein von der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH betreutes Unternehmen hat die Schutzmaßnahmen in allen Bereichen konsequent umgesetzt und alle Beschäftigten entsprechend unterwiesen. Auch gegenüber Lieferanten sowie Kundinnen und Kunden wurde streng auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geachtet und die entsprechenden technischen Schutzmaßnahmen wurden umgesetzt.
Dann geschah, was sich niemand wünscht: Ein Beschäftigter infizierte sich im Privatbereich oder außerhalb des Unternehmens und wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Sofort starteten die Maßnahmen, die die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH zuvor gemeinsam mit dem Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in einem Pandemieplan erarbeitet und festgelegt hatte. Alle Kontaktpersonen wurden ermittelt, getestet und bis zum Testergebnis in Quarantäne geschickt.
Das Ergebnis: Die zuvor getroffenen und von allen konsequent umgesetzten Schutzmaßnahmen hatten gewirkt. Es gab keine weiteren Infizierten in der Belegschaft. Für die Mitarbeitenden im Unternehmen zeigte dies, dass die Schutzmaßnahmen sinnvoll und wirkungsvoll sind, um die Gesundheit zu schützen. Umso engagierter werden die Schutzmaßnahmen nun von allen Beschäftigten mitgetragen. Für das Unternehmen ebenfalls positiv: „Es kam durch den Krankheitsfall weder zu einer Betriebsschließung noch zu einem Produktionsausfall“, erinnert sich der verantwortliche Experte für Arbeitssicherheit. Informationen darüber, wie die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt und bei den Themen medizinischer Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und menschengerechte Gestaltung der Arbeit berät, gibt es unter www.tuv.com/gbu.
Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ganzheitlich denken
Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass sich Unternehmen alle Bereiche anschauen und beurteilen müssen, welche Gefährdungen es dort durch Corona gibt. Diese Gefährdungsbeurteilung muss für die Produktion ebenso wie für die Verwaltung und den Vertrieb durchgeführt werden. Dafür ist der geschulte Blick einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes besonders hilfreich. Die Expert:innen für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland unterstützen Unternehmen und Organisationen verschiedener Größen und unterschiedlicher Branchen bei der Gefährdungsbeurteilung und konsequenten Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Diese Erfahrungen fließen bei den Beratungen und Begehungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen stets mit ein.
Aufgrund der umfassenden pandemiebedingten Maßnahmen ist es der ideale Zeitpunkt, die Gefährdungsbeurteilung als Ganzes einer Überprüfung zu unterziehen. Schließlich muss die Gefährdungsbeurteilung um alle Punkte ergänzt werden, die durch Corona relevant geworden sind – und das nicht nur einmal. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass sich die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz vor SARSCoV-2 schnell ändern können und Unternehmen dementsprechend reagieren müssen.
Den Ist-Zustand zu erfassen, Gefährdungen zu erkennen und passende Schutzmaßnahmen abzuleiten sowie umzusetzen ist nicht nur beim Schutz vor dem Coronavirus das einzig sinnvolle Vorgehen. Es gilt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung generell. Die Pandemie rückte allerdings Prozessschritte in den Fokus, die bisher oft weniger Beachtung fanden. Ein Aspekt, der nun stärker ins Bewusstsein gerückt ist, ist die Dokumentation. Noch viel deutlicher wird aber die Wirksamkeitskontrolle. Insgesamt verstehen Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung nun umfassender und möchten sowohl ihr ganzheitliches als auch planerisches Potenzial ausschöpfen. Zudem wird die Gefährdungsbeurteilung zunehmend als Managementprozess verstanden. Die Fachkräfte der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH überprüfen bestehende Gefährdungsbeurteilungen nach §5 Arbeitschutzgesetz und teilen Unternehmen den Überarbeitungsbedarf mit. Mehr dazu: www.tuv.com/gbu-check.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH / TÜV Rheinland Group
Herr Ludwig Brands
Am Grauen Stein
51105 Köln
Deutschlandfon ..: 0800 6649062-0
web ..: http://www.tuv.com/amd
email : info-amd@de.tuv.comÜber die AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH
Ging es beim Arbeitsschutz lange nur um die technische Vermeidung von Arbeitsunfällen, so kümmern sich die AMD TÜV Arbeitsmedizinischen Dienste heute zunehmend um ganzheitliche Prävention und Gesundheitsvorsorge. Dazu betreibt das Tochterunternehmen der TÜV Rheinland Group an bundesweit 60 Standorten arbeitsmedizinische Zentren. Dort engagieren sich Fachärzt:innen, Psycholog:innen und Gesundheitsmanager:innen dafür, Risiken und Gefahrenpotenziale zu verringern und die physische wie psychische Gesundheit von Mitarbeitenden gerade auch in Belastungssituationen zu schützen.
Pressekontakt:
AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH / TÜV Rheinland Group
Herr Ludwig Brands
Am Grauen Stein
51105 Kölnfon ..: 0800 6649062-0
web ..: http://www.tuv.com/amd
email : info-amd@de.tuv.comUpdate-Pflicht für die Gefährdungsbeurteilung: TÜV Rheinland unterstützt beim Gesundheitsschutz
wurde veröffentlicht am 14. September 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 564 x angesehen
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