-
Nach einem Beitrag der BILD-Zeitung erhält TV-Entertainer und Schauspieler Harald Schmidt eine gesetzliche Rente von 272 Euro monatlich. Realistisch? Der Bundesverband der Rentenberater klärt auf.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat satzungsgemäß die Aufgabe, „_die Öffentlichkeit über die maßgeblichen Sozialgesetzbücher, das Sozialversicherungsrecht und die übrigen Systeme der Altersversicherung aufklären und unterrichten_“. Und das Rentenschicksal von Herrn Schmidt bietet eine gute Gelegenheit dazu.
Reduziert man die Grundsätze der Leistungsermittlung auf seine wesentlichen Merkmale, so ist die Berechnung einer Rente auch für Laien gut durchschaubar: Die im Laufe eines Versicherungslebens erzielten beitragspflichtigen Entgelte werden für jedes Kalenderjahr schlicht durch den Durchschnittsverdienst aller Rentenversicherten geteilt. Daraus entstehen die sogenannten „Entgeltpunkte“, die Grundlage jeder gesetzlichen Rente sind.
Was bedeutet eigentlich „voll eingezahlt“?
Harald Schmidt hat, wie man liest, 15 Jahre lang „voll eingezahlt“. Selbst wenn man zu den Spitzenverdienenden gehört, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Rentenbeiträge nur bezogen auf die Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein. Im Jahr 2022 liegt dieser Wert bspw. bei brutto 84.600 Euro im Rechtskreis West und 81.000 Euro im Rechtskreis Ost. Auch die freiwilligen Einzahlungsmöglichkeiten, bspw. bei Selbstständigen, ist auf diesem Niveau begrenzt.
In den letzten Jahrzehnten war die Relation von Beitragsbemessungsgrenze und Durchschnittsverdienst pro Kalenderjahr nicht immer gleich. Bis zum Jahr 2002 bekam man für die höchstmögliche Beitragseinzahlung im Mittel rund 1,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Seitdem sind es jährlich etwa 2,1 Entgeltpunkte. Im Rahmen einer überschlägigen Betrachtung kann man also von 2 Entgeltpunkten pro Kalenderjahr ausgehen, wenn die betreffende Person „_voll einbezahlt_“, also Beiträge auf maximal möglichem Niveau geleistet hat.
Die bis zum Rentenbeginn insgesamt erworbenen Entgeltpunkte werden mit einem „aktuellen Rentenwert“ multipliziert, den es bis 01.07.2024 noch in den Ausprägungen West (mit aktuell 36,02 Euro) und Ost (mit aktuell 35,52 Euro) gibt. Ab 01.07.2024 werden wir also die sogenannte Ost/West-Angeleichung erreicht haben.
„Voll eingezahlt“? Dann erhält Harald Schmidt 1.080 Euro
Die von Herrn Schmidt nach 15 Jahren voller Einzahlung erreichten rund 30 Entgeltpunkte (15 x ca. 2 Entgeltpunkte) dürften vermutlich im Rechtskreis West erworben worden sein.
Das ergäbe dann eine monatliche Rente von aktuell 1.080,60 Euro (und nicht 272 Euro), die im Falle einer privaten Krankenversicherung noch um einen Zuschuss von derzeit 7,95 % ergänzt werden könnten. Eine Rente von 272 Euro kann erwarten, wer 15 Jahre ein Einkommen auf dem Niveau eines nur halbtags tätigen Durchschnittsverdieners erzielt hat.
Wer am 18.08.1957 geboren ist, dem steht die Regelaltersrente erst ab August 2023 zu. Für eine frühere Rente (mit Abschlägen), bräuchte Herr Schmidt noch 20 weitere Jahre in seinem Rentenkonto. Das können auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen sein.
Trotz dieser vereinfachten Darstellung am Beispiel des bekannten TV-Entertainers:
Rentenberechnung ist eine komplexe Angelegenheit. Denn zur „Berechnung einer Rente aus Entgelten bzw. Beiträgen“ kommt vor allem die Gesamtleistungsbewertung mit einer Grund- und Vergleichsbewertung hinzu. Damit können beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten bewertet werden. Die Berechnung von Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt, Zuschläge für die Erziehung, Zu- oder Abschläge wegen Versorgungsausgleich, Grundrentenberechnungsvorschriften und vieles mehr müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Insofern ist auch richtig, dass – neben den kostenlosen Angeboten der Sozialversicherungsträger – nur von dazu befugten Stellen, bspw. den Rentenberatern oder Rechtsanwälten, qualifiziert beraten werden darf.Kurzum: Wer Zweifel hat, ob seine Rente korrekt ermittelt wurde, findet sachkundige Hilfe bei einem Mitglied des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. unter www.rentenberater.de
Am 15. und 16. September finden in Trier die Rentenberatertage 2022 statt. Interessierte Journalisten können sich jetzt in unserer Geschäftsstelle anmelden unter: info@rentenberater.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Thomas Neumann
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Deutschlandfon ..: 030 62725 502
fax ..: 030 62725 503
web ..: https://www.rentenberater.de
email : info@rentenberater.deDer Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
Kaiserdamm 97
14057 Berlinfon ..: 01781444178
email : presse@rentenberater.deErhält Entertainer Harald Schmidt mit 272 Euro (s)eine korrekte Rente?
wurde veröffentlicht am 18. August 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 100 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Erhält Entertainer Harald Schmidt mit 272 Euro (s)eine korrekte Rente?
Lesezeit ca. 2 Minuten, 46 Sekunden
News-ID 151801
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Kogi Urwaldkaffee – Ein Kaffee aus den Tiefen des Regenwaldes
- Wochenrückblick KW 46 – 2024 – Folgt nach dem Höhenflug jetzt die Ernüchterung!
- Radik Kudojarovs neuer Film Qara Urman über das Schicksal des tatarischen Helden und Poeten Mussa Djalil und s
- West-Nil-Virus – Prävention durch effektive Fliegengitter von Klumpp
- Military Metals schließt Übernahme von Antimon-Projekten in Europa ab
- Gold und Silber: Die Edelmetalle vor dem nächsten Aufschwung?!
- Lounge Abdeckung: Perfekter Schutz für Ihre Gartenmöbel
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
neu
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone