• Diese Pflicht hat immer noch nicht alle Verantwortlichen erreicht.

    BildIm vergangenen Jahr hatte ich bereits zum Verpackungsregister informiert. Viele sind aber immer noch nicht tätig geworden. Manche werden jetzt endlich aktiv.
     

    Beispiel:

    Angenommen, Sie wollen Ihrem Geschäftspartner eine Freude machen und ihm ein leckeres Getränk schicken.

    Die Flasche stecken Sie in einen Getränkeversandkarton. Beim Versand von flüssigen Werbegeschenken (z. B. Wein, Sekt, Likör) müssen Sie davon ausgehen, dass diese, obwohl an ein Unternehmen versendet, diese letztlich privat getrunken / genossen werden.

    Der Versandkarton ist eine Verpackung, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Damit müssen Sie diese Verpackung kostenpflichtig lizenzieren. Zudem müssen Sie sich bei LUCID registrieren.
     

    Die Bußgelder bei Verstößen sind nicht unbeträchtlich.

    Wichtig:

    „Am 1. Juli 2022 treten Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft: Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Ware befüllten Verpackungen (einschließlich Transportverpackungen sowie Rücknahme- und / oder pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren genutzten Verpackungen machen. Neu ist auch die
    Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben.“ Quelle: verpackungsregister.org

     

    Handeln Sie jetzt

    Prüfen Sie jetzt, ob Sie registrierungs- oder sogar systembeteiligungspflichtig sind.

    Haben Sie Fragen? „Pick my brain“ – Fragen Sie mich!

    Ich wünsche Ihnen frische Erkenntnisse und verbleibe auf das Herzlichste
    Ihr
    Hartmut Frenzel

     

    Weitere Beiträge von Dr. Hartmut Frenzel finden Sie unter https://www.yumpu.com/user/dr.frenzel

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
    Herr Hartmut Frenzel
    Fuhlrottstr. 15
    42119 Wuppertal
    Deutschland

    fon ..: 01602912140
    web ..: https://dr-frenzel.com
    email : postfach@dr-frenzel.com

    Dr. Frenzel steht für:

    – Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
    – Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
    – Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen Sicherheit

    Pressekontakt:

    Dr. Hartmut Frenzel | Trusted Advisor
    Herr Hartmut Frenzel
    Fuhlrottstr. 15
    42119 Wuppertal

    fon ..: 01602912140
    email : postfach@dr-frenzel.com

    Schlagwörter: , , , , , , , , , , ,

    Verpackungsregister LUCID: ab dem 1. Juli 2022 neue Pflichten.

    wurde veröffentlicht am 20. Mai 2022 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 78 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: