• Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) fordert: „Kein behördlicher Zugriff auf vertrauliche Daten von Ärzten, Rechtsanwälten, Pressevertretern, Kirchen und Beratungsstellen!“

    Ein Entwurf zur E-Evidence-Verordnung (Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen) wurde vor rund vier Wochen von der EU-Kommission verabschiedet und geht jetzt an den EU-Rat und das EU-Parlament. Dort soll der Vorschlag nach allgemeinem Bekunden ohne großen Widerstand verabschiedet werden.

    Nach der geplanten Verordnung könnten Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten die Herausgabe vertraulicher, z.B. medizinischer Daten, die in einer Cloud gespeichert sind, einfordern, selbst bei Taten, die nach deutschem Recht nicht strafbar sind. Damit würden insbesondere alle elektronischen Patientenakten, die in einer Gesundheits-Cloud lagern, zugänglich für EU-Strafverfolgungsbehörden (z.B.: Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung, Zoll).

    Der Vorsitzende des Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk Dieter Adler befürchtet: „Viele unserer Grundrechte werden mit der E-Evidence-Verordnung weggewischt. Kein Psychotherapeut ist mehr sicher vor der EU-weiten Ausforschung seiner hochsensiblen Patientendaten.“

    Dieter Adler weist auf einen Passus in der Verordnung hin. Dort heißt es:
    „Der Vorschlag könnte potenziell Auswirkungen auf eine Reihe von Grundrechten haben:
    – Rechte des Individuums, auf dessen Daten zugegriffen wird: das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten; das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; das Recht auf freie Meinungsäußerung; Verteidigungsrechte; das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren;
    – Rechte des Diensteanbieters: das Recht auf unternehmerische Freiheit; das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf;
    – Rechte aller Bürger: das Recht auf Freiheit und Sicherheit.“

    Dieter Adler meint: „Wenn die E-Evidence-Verordnung kommt, ist die ärztliche, anwaltliche und kirchliche Schweigepflicht sowie die Pressefreiheit bedroht. Wir können für nichts mehr garantieren.“

    Zum Hintergrund
    Zur Herausgabe von Daten sind laut des Vorschlags Cloudbetreiber (wie die gematik), Telekomunikations-Unternehmen und Internet-Provider verpflichtet. Die anfordernden Behörden kommen nicht aus Deutschland, sondern aus dem EU-Ausland. Die deutschen Justizbehörden oder Praxis- oder Kanzlei-Betreiber merken von der Datenanforderung nichts.

    Die Entscheidung darüber, ob die Anforderung ausländischer Behörden rechtens ist, liegt beim Provider – also beispielsweise der gematik oder der Deutschen Telekom. Sparen sich die Betreiber eine juristische Prüfung und kooperieren ohne großes Federlesen, dann fließen die Daten unbemerkt in andere EU-Mitgliedsstaaten. Widersprechen die Cloudbetreiber, dann kann die ausländische Behörde die deutsche Justiz um Vollzugshilfe bitten. Erst dann wird das Ansinnen offenkundig.

    Dieter Adler kritisiert: „Es ist schwer vorstellbar, dass das alles möglich sein soll. Wir können uns dann von unserer Vorstellung verabschieden, in einem demokratischen Rechtssystem zu leben. Dann leben wir in vielen Rechtssystemen der EU-Mitgliedsstaaten. Die haben ja häufig andere Rechtstraditionen als wir. Das kann doch niemand ernsthaft wollen.“

    Das DPNW fordert: „Kein behördlicher Zugriff auf vertrauliche Daten von Ärzten, Rechtsanwälten, Pressevertretern, Priestern und Pfarrern, Beratungsstellen und sonstige vertrauliche Informationen durch die E-Evidence-Verordnung!“

    Der Verband wendet sich gegen die Aushöhlung des deutschen Grundgesetzes und der Beschädigung der Grundrechte und hat dazu eine Online-Petition gestartet.
    https://dpnw.de/epetition

    Der Verband fordert alle Bürgerinnen und Bürger zur Unterstützung der Petition auf, damit die Kritik mehr Gewicht bekommt und wahrgenommen wird von der europäischen Politik.

    Über den Verband
    Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat 1.800 Mitglieder und 12.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha. Mehr unter: www.dpnw.de

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk
    Herr Dieter Adler
    Siebengebirgsstraße 86
    53229 Bonn
    Deutschland

    fon ..: 0228 8860755
    web ..: http://www.dpnw.info
    email : post@kollegennetzwerk-psychotherapie.de

    Das „Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk – Kollegennetzwerk Psychotherapie“ (DPNW) wurde am 02.05.2019 in Bonn gegründet. Es hat rund 1.800 Mitglieder und 12.000 Abonnenten seines Freitags-Newsletters. Damit ist der DPNW drittgrößter Berufsverband im Bereich Psychotherapie. Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzender: Dipl.-Psych. Dieter Adler, 2. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Claudia Reimer, Kassenwart: Dipl.-Psych. Robert Warzecha. Mehr unter: www.dpnw.info

    Pressekontakt:

    Hanfeld PR
    Herr Ulrich Hanfeld
    Konstantinstraße 31
    53179 Bonn

    fon ..: 01751819772
    web ..: http://www.hanfeld-pr.de
    email : mail@hanfeld-pr.de

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    Psychotherapeuten üben massive Kritik an E-Evidence Verordnung

    wurde veröffentlicht am 20. September 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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