-
Patrick Stach beantwortet Fragen zum Thema Aktionärsbindungsvertrag.
Immer öfter ist in der Zeitung der Begriff Aktionärsbindungsvertrag zu lesen, äußert Patrick Stach. Aber weniger im Zusammenhang mit börsennotierten Gesellschaften, sondern vielmehr bei kleinen und mittleren Unternehmen und Gesellschaften. In diesem Zusammenhang sind auch immer wieder Unstimmigkeiten und Fragen zu klären beziehungsweise zu beseitigen.
Wir haben bei Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach von der Stach Rechtsanwälte AG nachgefragt:
o Was ist ein Aktionärsbindungsvertrag?
o Wie ist ein Aktionärsbindungsvertrag aufgebaut?
o Wie lange gilt ein Aktionärsbindungsvertrag?
o Welche Inhalte stehen in einem Aktionärsbindungsvertrag?WAS IST EIN AKTIONÄRSBINDUNGSVETRAG?
Mit dem Abschluss eines Aktionärsbindungsvertrags (ABV) wird die Ausübung der Aktionärsrechte zwischen zwei oder mehreren Personen koordiniert. Der Vertrag wird in Bezug auf eine bestimmte Aktiengesellschaft geschlossen. Gelegentlich werden in diesem Zusammenhang die Begriffe Poolvertrag, Konsortialvertrag oder Abstimmungsvereinbarung genannt, weiß Patrick Stach.
Vertragsparteien können grundsätzlich sowohl Aktionäre als auch Nichtaktionäre sein. Typischerweise aber sind die beteiligten Parteien bei einem Aktionärsbindungsvertrag die Aktionäre selbst, um eine zusätzliche Bindung unter den Beteiligten zu schaffen.
Zu den Vertragsparteien können aber auch Verwaltungsratsmitglieder gehören, aber nur unter Berücksichtigung ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten und der unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben der jeweiligen Organe. Die Aktiengesellschaft darf nicht Partei des Vertrages sein. Diese Verträge können schuldrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte enthalten, soweit jedoch gesellschaftsrechtliche Inhalte in einem Aktionärsbindungsvertrag enthalten sind, handelt es sich um eine einfache Gesellschaft. Unter den schuldrechtlichen Aspekt fallen Vereinbarungen über Übertragungsbeschränkungen (Vorkaufs- und Kaufrechte), so Patrick Stach.
WIE IST EIN AKTIONÄRSBINDUNGSVERTRAG AUFGEBAUT?
Da diese Verträge gesetzlich nicht geregelt sind, handelt es sich hierbei um Innominatkontrakte, erklärt Patrick Stach. Unter diesem Begriff sind alle Vertragsarten zusammengefasst, die vom Gesetzgeber nicht genannt werden oder nur kommentarlos erwähnt werden. Je nach Ausgestaltung ist ein Aktionärsbindungsvertrag entweder:
o Ein zweiseitiger Vertrag
o Ein Vertrag mit gesellschaftsrechtlichem Charakter mit einer vertraglich begründeten Vereinbarung mehrerer Personen für einen gemeinsamen Zweck.WIE LANGE GILT EIN AKTIONÄRSBINDUNGSVERTRAG?
Wann der Vertrag abgeschlossen wird, ob vor oder nach einer Gründung einer AG, das ist unerheblich, erörtert Stach. Auch ist ein Aktionärsbindungsvertrag nicht an eine feste Dauer gebunden. So kann diese Vertragsart befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Bei einem unbefristeten Vertrag müssen aber immer vereinbarte Kündigungsfristen mit aufgenommen werden, erklärt Stach weiter. Da hier, unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechtes, die Regelung gilt, dass „ewige Verträge“ nicht zulässig sind, ist und muss der Aktionärsbindungsvertrag irgendwann kündbar sein. Auch wenn die Aktiengesellschaft für unbestimmt besteht. Qualifiziert der Aktionärsbindungsvertrag zudem als einfache Gesellschaft, sind die gesetzlichen Auflösungsgründe der einfachen Gesellschaft gemäss Art. 545 des Obligationenrechts zu berücksichtigen. Zwar gibt es mittlerweile aus der Praxis einige Möglichkeiten, die Dauer der Verträge an die Lebensdauer einer Aktiengesellschaft zu koppeln, aber hier bleiben einige rechtliche Fragen offen, fährt Patrick Stach fort.
WELCHE INHALTE STEHEN IN EINEM AKTIONÄRSBINDUNGSVERTRAG?
Das Hauptaugenmerk eines Aktionärsbindungsvertrages liegt in vielen Fällen auf der Stimmbindung, weiß Stach. Durch eine solche Vereinbarung kann die Stimmkraft von Minderheitsaktionären gestärkt werden und es lassen sich zudem Pattsituationen vermeiden. Weitere wesentliche Inhalte sind:
o Grundsätze der Unternehmenspolitik
o Veräußerungsbeschränkungen, wie beispielsweise Vorhandrechte, Vorkaufsrechte und Kaufrechte sowie Erwerbsrechte
o Zusätzliche Pflichten der Vertragspartner wie Treuepflichten und Konkurrenzverbote
o Nachschuss und Zuzahlungspflichten
o Die persönliche Haftung für Verpflichtungen der Gesellschaft
o Bestimmungen betreffend Sicherstellung der Vertragserfüllung.Allgemein ist ein Aktionärsbindungsvertrag für die Aktionäre einer Gesellschaft das Instrument für die Definition und Bestimmung gemeinsamer Ziele und Verpflichtungen. Aber auch um die jeweiligen Interessen gegenüber den anderen Vertragspartnern abzusichern. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung und der vielfältigen Inhaltsmöglichkeiten muss der Aktionärsbindungsvertrag zwischen den einzelnen Vertragspartnern immer genau ausformuliert werden und ist immer auf den jeweiligen Fall zuzuschneiden, merkt Rechtsanwalt Patrick Stach an.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallen
Schweizfon ..: +41 (0)71 278 78 28
fax ..: +41 (0)71 278 78 29
web ..: https://stach.ch/
email : info@stach.chPROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.
Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.
Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.
Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.
Pressekontakt:
Stach Rechtsanwälte AG
Herr Patrick Stach
Poststrasse 7
9001 St. Gallenfon ..: +41 (0)71 278 78 28
web ..: https://stach.ch/
email : info@stach.chNachgefragt bei Patrick Stach: Was sind Aktionärsbindungsverträge?
wurde veröffentlicht am 26. Juli 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 76 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Nachgefragt bei Patrick Stach: Was sind Aktionärsbindungsverträge?
Lesezeit ca. 3 Minuten, 29 Sekunden
News-ID 139386
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Verkaufsförderung am POS: Festliche Dosen als Blickfang und Mehrwert
- BrandPilot AI Inc. startet Social Runway, eine All-in-One Social Media Management Plattform für Creator und Marken
- Geschenkidee zu Weihnachten
- „Aufbruch und Trost – Über Leben, Krankheit, Sterben, Tod und Trauer“
- EIPL erweitert Führungskompetenzen: Alexandra Schneider erhält Prokura
- Nach Aufdeckung von Tierquälerei im Schlachthof in Elsfleth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen
- Gold für den Quantencomputer der Zukunft
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
neu
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone