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VANCOUVER, BRITISH COLUMBIA- 4. Mai 2021: Hawkmoon Resources Corp. (CSE:HM) (Hawkmoon oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen einen Antrag auf Genehmigung von Diamantbohrungen (die Genehmigung) in seinem Konzessionsgebiet Wilson (das Konzessionsgebiet Wilson) gestellt hat. Das Konzessionsgebiet liegt in der Township Verneuil, fünfzehn Kilometer östlicher der Stadt Lebel-sur-Quévillon und 150 Kilometer nordöstlich der Bergbaugemeinde Val dOr. Hawkmoon hat den Antrag über einen erfahrenen Vermittler aus Val-dOr (Québec), die Firma GFE Exploration and Forestry Services, eingebracht. Sofern der Antrag genehmigt wird, erwirbt Hawkmoon damit die Berechtigung zur Durchführung von Bohrungen über bis zu 5.000 Meter in neunundzwanzig (29) Diamantbohrlöchern (das Bohrprogramm).
Ziele des Bohrprogramms
Das Unternehmen verfolgt mit dem Bohrprogramm fünf vorrangige Ziele, die nachfolgend beschrieben werden. Siehe auch Abbildung 1, in welcher die Standorte der verschiedenen Goldvorkommen im Konzessionsgebiet Wilson dargestellt sind.1. Untersuchung einer Reihe von historischen Bohrabschnitten aus den Vorkommen bei Toussaint und Midrim
2. Sondierung des Potenzials für eine Verbindung zwischen den Vorkommen bei Toussaint und Midrim
3. Bohrungen unterhalb der historischen Grabungen im Bereich der Vorkommen bei Toussaint
4. Prüfung der Möglichkeit, die Vorkommen bei Toussaint in westlicher Richtung und die Vorkommen bei Midrim in östlicher Richtung zu erweitern
5. Bestätigung und möglicherweise Erweiterung der Vorkommen bei Moneta-Porcupine Southwww.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/58205/2021_05_04_Drill_Permit_DE_Prcom.001.jpeg
Abbildung 1: Lageplan mit den Goldvorkommen und Diamantbohrungen im Konzessionsgebiet WilsonHawkmoon hat die Absicht, sich auf drei Bereiche des Konzessionsgebiets Wilson zu konzentrieren. Der erste befindet sich zwischen den Goldvorkommen bei Toussaint und Midrim. Der zweite betrifft die Geologie des Wirtsgesteins im Bereich der Nase der großen Verwerfung, welche die Vorkommen bei Toussaint und Moneta-Porcupine South voneinander trennt. Der dritte befindet sich in den alten Grabungen im Bereich der Vorkommen bei Toussaint.
Herr Branden Haynes, President von Hawkmoon, erklärt: Wir gehen davon aus, dass wir in unserem kürzlich erworbenen Konzessionsgebiet Wilson bereits in diesem Sommer mit den Arbeiten beginnen können. Einer der vielen Gründe, warum wir uns für eine Exploration in Quebec entschieden haben, besteht darin, dass die Provinz ihre Bohrgenehmigungsverfahren sehr effizient gestaltet. Das Unternehmen ist zurzeit mit der Auswertung der verfügbaren Daten zur Planung eines umfassenden Arbeitsprogramms befasst.
Über Hawkmoon Resources
Hawkmoon hat vor Kurzem seine Börsenzulassung erhalten. Das Hauptaugenmerk des Unternehmens ist auf seine zwei Goldprojekte in Quebec gerichtet, die im Grünsteingürtel Abitibi – einer der weltweit größten Goldlagerstätten – liegen. Beide Goldprojekte sind an von der Regierung unterhaltene Straßen angeschlossen und befinden sich in unmittelbarer Nähe zueinander östlich der Ortschaft Lebel sur Quévillon.Qualifizierter Sachverständiger
Die Fachinformationen in dieser Pressemeldung wurden von Thomas Clarke, P.Geo., Pr.Sci.Nat., geprüft und genehmigt. Herr Clarke ist ein qualifizierter Sachverständiger (Qualified Person) im Sinne von NI 43-101 sowie ein Director und Vice President of Exploration von Hawkmoon.HAWKMOON RESOURCES CORP.,
FÜR DAS BOARD
Branden Haynes
Branden Haynes, Chief Executive OfficerZukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze, die auf Erwartungen, Schätzungen, Prognosen und Interpretationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung basieren. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen über den Antrag des Unternehmens auf eine Bohrgenehmigung für das Grundstück Wilson, seine Pläne für ein Bohrprogramm im Sommer 2021 auf dem Grundstück Wilson sowie über den Umfang, den Schwerpunkt und den Zeitplan dieser Programme und Aktivitäten sowie alle anderen hierin enthaltenen Informationen, die keine historischen Fakten darstellen, können „zukunftsgerichtete Informationen“ sein. Jede Aussage, die Diskussionen in Bezug auf Vorhersagen, Erwartungen, Interpretationen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Annahmen, zukünftige Ereignisse oder Leistungen beinhaltet (oft, aber nicht immer, unter Verwendung von Formulierungen wie „erwartet“, oder „erwartet nicht“, „wird erwartet“, „interpretiert“, „Ansicht des Managements“, „erwartet“ oder „erwartet nicht“, „plant“, „Budget“, „geplant“, „prognostiziert“, „schätzt“, „glaubt“ oder „beabsichtigt“ oder Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder die Angabe, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse „eintreten“ oder „erreicht werden könnten“, „würden“, „könnten“ oder „werden“) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und können zukunftsgerichtete Informationen sein. Diese „zukunftsgerichteten Informationen“ basieren auf den begründeten Annahmen und Schätzungen des Managements von Hawkmoon zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Annahmen und Schätzungen und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Hawkmoon wesentlich von jenen abweichen, die in diesen „zukunftsgerichteten Informationen“ zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem Risiken in Bezug auf die Fähigkeit der Explorationsaktivitäten (einschließlich der Bohrergebnisse), die Mineralisierung genau vorherzusagen; die Fähigkeit von Hawkmoon, weitere Explorationsaktivitäten abzuschließen, einschließlich der geplanten Bohrungen und Schürfprogramme; und die Fähigkeit von Hawkmoon, erforderliche Genehmigungen zu erhalten und die Programme zu den angekündigten Bedingungen abzuschließen. Obwohl die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen auf jenen Annahmen beruhen, die das Management zu diesem Zeitpunkt für vernünftig hält, kann Hawkmoon den Aktionären und potenziellen Käufern seiner Wertpapiere nicht versichern, dass die tatsächlichen Ergebnisse mit den zukunftsgerichteten Informationen übereinstimmen werden, da es andere Faktoren geben kann, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Hawkmoon übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit jeglicher zukunftsgerichteter Informationen und verpflichtet sich nicht, solche zukunftsgerichteten Aussagen oder hierin enthaltene zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, um neuen Ereignissen oder Umständen Rechnung zu tragen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Nähere Informationen erhalten Sie über Branden Haynes, Chief Executive Officer und Director, per E-Mail an branden@hawkmoonresources.com oder telefonisch unter der Rufnummer 604-817-1595.
Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hawkmoon Resources Corp.
Geoff Balderson
1000 – 409 Granville Street
V6C 1T2 Vancouver, BC
Kanadaemail : gb@harmonycs.ca
Pressekontakt:
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Hawkmoon Resources beantragt Bohrgenehmigung
wurde veröffentlicht am 4. Mai 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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Hawkmoon Resources beantragt Bohrgenehmigung
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