-
Gesetzeslücke im Betreuungsrecht führt bei Haushaltsauflösungen dazu, dass vom Gericht eingesetzte Betreuer Eigentum vernichten! Meist unersetzliche Erinnerungsstücke gehen oft so verloren.
Am 26.3.2021 hat der Deutsche Bundesrat in 2. Lesung das neue Betreuungsgesetz auf den Weg gebracht.
Die Rechtswissenschaftler des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester Haeusler-Stiftung kritisierten aktuell, dass es auch in dem neuen Gesetz beim Verkauf von Immobilien kein Vorkaufsrecht für Angehörige gibt.Ebenfalls keinen Regelungsbedarf hat der Gesetzgeber bei der Auflösung von Haushalten gesehen. So wird die oft unbarmherzige und menschenfeindliche Praxis vieler Betreuer fortgesetzt werden, dass bei der Auflösung von Hausrat Erinnerungsstücke vernichtet werden. Es besteht bei Haushaltsauflösungen keine Informationspflicht gegenüber Angehörigen der betreuten Personen. Beim Umgang mit Inventar, Erinnerungsstücken und persönlichsten Gegenständen sind den Betreuern sogar per Gesetz die Hände gebunden. Mobiliar und andere Gegenstände dürfen demnach den Angehörigen vom Betreuer nicht angeboten werden, da der Gesetzgeber für Betreuer ein Schenkungsverbot vorsieht. Somit können nur materiell geringwertige Gegenstände wie z.B. Fotos an Angehörige weitergegeben werden. In der Praxis ist aber oft auch das nicht der Fall, da professionelle Firmen zur Entsorgung des Haushalts beauftragt werden, die keinen Kontakt zu den Angehörigen haben.
Die Münchner Juristen weisen darauf hin, dass Betreute mit der Anordnung einer Betreuung nicht ihre Eigentumsrechte verlieren, damit also auch nach der Haushaltauflösung weiterhin Eigentümer der dort bewahrten Gegenstände bleiben. „Mit welchem Recht der Staat dann dem Betreuer erlaubt und ihn sogar dazu auffordert Gegenstände entweder zu verkaufen oder der Müllabfuhr zu übergeben, ist rechtlich unserer Ansicht nach bisher nicht überlegt worden“, kritisiert Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester Haeusler Stiftung.Die Stiftung bietet enteigneten Betroffenen an sich beim Forschungsinstitut für Betreuungsrecht zu melden und ihren Fall darzulegen. In diesem Zusammenhang wird auf das Interview mit Prof. Thieler im Beitrag ‚Verloren unter gerichtlicher Betreuung‘ in der ARD-Sendung Plusminus am 21.04.2021 um 21.45 Uhr hingewiesen. https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sendung-vom-21-04-2021-102.html
Das neue Vormundschafts- und Betreuungsgesetz wird nach jetziger Planung am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : institut@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.Pressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.deWarum Betreuer privates Eigentum vernichten!
wurde veröffentlicht am 20. April 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 79 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Warum Betreuer privates Eigentum vernichten!
Lesezeit ca. 1 Minuten, 55 Sekunden
News-ID 135555
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- EIPL erweitert Führungskompetenzen: Alexandra Schneider erhält Prokura
- Nach Aufdeckung von Tierquälerei im Schlachthof in Elsfleth: Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen
- Gold für den Quantencomputer der Zukunft
- ZenaTech meldet eine Umsatzsteigerung von 15 % für das dritte Quartal zum 30. September 2024 und informiert über wichtige Entwicklungen im Unternehmen
- Daumen rauf oder Daumen runter ? – Jetzt hart am Limit !
- Chartcheck Silber: Entscheidender Bereich erreicht
- MARCELLA CARIN – Mein Herz hat seinen eigenen Kopf
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
neu
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone