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Seit Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird.
Seit Anfang Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Damit folgt Deutschland einer EU-Richtlinie, die außergerichtliche Sanierungsverfahren zur Abwendung von Insolvenzen erleichtern soll. Das StaRUG gibt Unternehmen dabei unterschiedliche Instrumente in die Hand: So können beispielsweise Schutzmaßnahmen wie eine Vollstreckungs- und Verwertungssperre beantragt werden, um Sicherungsrechte von Gläubigern einzuschränken. Auch die Blockade der Restrukturierungsmaßnahmen durch einzelne Gläubiger kann abgewendet werden, so dass eine außergerichtliche Sanierung in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht wird. Denn bisher galt in der freien Sanierung das Einstimmigkeitsgebot, dadurch konnte bereits ein einzelner Widerspruch sämtliche Bemühungen kippen. Das Unternehmen hat in der Restrukturierung die Verfahrensherrschaft inne – es führt das operative Geschäft weiter, entwickelt einen Restrukturierungsplan und verhandelt diesen selbst mit den Gläubigern. Nur in bestimmten Fällen muss ein Restrukturierungsgericht angerufen und ein Restrukturierungsbeauftragter zur Kontrolle hinzugezogen werden.
Fehlender Insolvenzgeldeffekt gefährdet Liquidität
Grundsätzlich bietet das StaRUG für Unternehmen im vorinsolvenzlichen Stadium eine effektive Möglichkeit, sich kurzfristig und eigenständig aus einer Krisensituation zu befreien. „Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird – das gibt es nur in der gerichtlichen Sanierung“, sagt Carl-Jan von der Goltz, geschäftsführender Gesellschafter von Maturus Finance. In der Konsequenz erhalten Unternehmen also keine Zuschüsse für Arbeitnehmerforderungen – mitunter einer der größten Posten im Unternehmen. Vor dem Hintergrund, dass Firmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit bereits in finanziellen Problemen stecken, kann das Thema Liquidität dadurch schnell zu einer kritischen Komponente bei der präventiven Restrukturierung werden.
Finanzierung im StaRUG-Verfahren über Assets
„Damit die Sanierung in Eigenregie gelingt, kann das Unternehmen die Finanzierung über unternehmenseigene Assets anstoßen. So wird z. B. der Weg frei für Sale & Lease Back“, erklärt von der Goltz und fährt fort: „Das Unternehmen verkauft dabei seinen Maschinen-, Anlagen- oder Fuhrpark an einen Finanzierungspartner und least ihn direkt wieder zurück – alles ohne Unterbrechung der laufenden Produktion. Dringend benötigte Liquidität wird frei und kann direkt in die Fortführung des Betriebs sowie wichtige Restrukturierungsmaßnahmen investiert werden.“ Die Vermögensgegenstände sollten werthaltig, fungibel und sekundärmarktfähig sein. Sonder- und Einzelanfertigungen sowie mit dem Gebäude verbaute Objekte kommen nicht in Frage. „Unternehmen können die Leasingraten teilweise steuerlich geltend machen“, ergänzt der Finanzierungsexperte.
Assets als Kreditsicherheiten
Unternehmen ohne Anlagevermögen können alternativ ihr werthaltiges Umlaufvermögen als Sicherheiten für einen objektbasierten Kredit einsetzen. Der Vorteil gegenüber klassischen Bankkrediten: Die Bonität spielt hier nur eine untergeordnete Rolle, so dass dieses Finanzierungsmodell auch im Rahmen von Restrukturierungen und Sanierungen eingesetzt werden kann. „Von Rohstoffen über Handelswaren bis zu Sachwerten und Immobilien ist einiges möglich – Voraussetzung beim Umlaufvermögen ist, dass es sich um marktgängige Handelsgüter bzw. Commodities handelt. Einzelprodukte, verderbliche bzw. saisonale Waren oder halbfertige Erzeugnisse scheiden aus“, so von der Goltz weiter.
Schnelligkeit ist Trumpf
Die assetbasierte Finanzierung punktet zudem mit Geschwindigkeit. Und diese spielt bei StaRUG-Verfahren meist eine entscheidende Rolle. Ob Sale & Lease Back oder Asset Based Credit: Bei beiden Ansätzen vergehen von der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens bis zur Auszahlung der Beträge meist nur wenige Wochen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Maturus Finance GmbH
Herr Carl-Jan von der Goltz
Brodschrangen 3-5
20457 Hamburg
Deutschlandfon ..: (49) 040 300 39 36-250
fax ..: (49) 040 300 39 36-249
web ..: http://www.maturus.com
email : info@maturus.comKurzprofil Maturus Finance GmbH
Die Maturus Finance GmbH ist eine bankenunabhängige Finanzierungsgesellschaft und bietet innovative Wege der Unternehmensfinanzierung. Der Finanzdienstleister ist Ansprechpartner für mittelständische Produktionsbetriebe und Händler, die im Rahmen ihrer aktuellen Finanzierungsstruktur Alternativen zu bestehenden Bankverbindungen suchen und ihren unternehmerischen Spielraum erweitern wollen. Finanzierungslösungen werden ab einem Volumen von 250 TEUR bis 15 Millionen EUR angeboten, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Dies korrespondiert in der Regel mit Umsatzgrößen der Unternehmen von circa 5 Millionen bis 200 Millionen EUR. Die Maturus Finance GmbH hat ihren Hauptsitz in Hamburg, Deutschland, und ist seit 2015 auch in Österreich vertreten.Pressekontakt:
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01219 Dresdenfon ..: 0351 4375535
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email : jahn@abg-partner.deStaRUG: Fehlendes Insolvenzgeld mit alternativer Finanzierung ausgleichen
wurde veröffentlicht am 1. April 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 93 x angesehen
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