• Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) regelt § 5 Arbeitssicherheitsgesetz
    sowie die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“.

    Als Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich Ihnen ein kompaktes Paket an Beratung und Betreuung in den Bereichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz, Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo) sowie im Brandschutz und beim Aufbau von Managementsystemen nach DIN EN ISO 9001:2015 und Arbeitsschutz mit System (AMS) an, um Ihnen eine fokussierte Arbeit zu ermöglichen.

    Seit 2007 bin ich im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Qualitätsmanagement tätig und verfüge über einschlägige Erfahrungen in der betrieblichen Umsetzung sowie bei der Einführung von Managementsystemen.

    Aktuell arbeite ich als Freelancer in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) und Brandschutzbeauftragter.

    Durch effiziente Strukturen und Zusammenarbeit mit Spezialisten und Dienstleistern scheue ich mich
    nicht vor großen Herausforderungen. Meine strukturierte Arbeitsweise, mein lösungsorientiertes Handeln
    sowie meine Teamfähigkeit garantieren Ihnen termingerechte und umfassende Bearbeitung der übertragenen Aufgaben.

    Zu den besonderen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen:

    Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsbedingungen, der
    Arbeitsumgebung und zu sonstigen Fragen der Ergonomie
    Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel sowie
    der Arbeitsverfahren
    Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie die Auswertung der Ergebnisse
    Information aller im Betrieb Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie
    ei der Arbeit ausgesetzt sind, und entsprechende Präventionsmaßnahmen

    Die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit lassen sich nicht trennscharf abgrenzen. Beide tragen dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zufolge Sorge dafür, den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen hinsichtlich Prävention und Gesundheitsschutz zu beraten.

    Während der Betriebsarzt vor allem für den Gesundheitsschutz zuständig ist, befasst sich die Fachkraft mit
    allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
    Sie muss eine spezielle Ausbildung für ihren Aufgabenbereich vorweisen. Der Betriebsarzt unterliegt zudem der Schweigepflicht, die Fachkraft nicht.

    Gegenstände der Beratung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind etwa die Planung
    und Unterhaltung von Betriebsanlagen bis hin zu den sanitären Einrichtungen. Auch bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind beide gefragt.

    Weitere gemeinsame Aufgabengebiete sind:

    Begehung der Arbeitsstätten
    Mitteilung von festgestellten Mängeln
    Unterbreiten von Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel
    gegebenenfalls Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben zur Arbeitssicherheit

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    ADK Arbeitssicherheit Dietmar Kleindienst
    Herr Dietmar Kleindienst
    Am Stadtpark 12
    03172 Guben
    Deutschland

    fon ..: 01522/4176186
    web ..: http://www.arbeitssicherheitdk.de
    email : Info@arbeitssicherheitdk.de

    Als Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich ein kompaktes Paket an Beratung und Betreuung in den Bereichen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz, Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo) sowie im Brandschutz und beim Aufbau von Managementsystemen nach DIN EN ISO 9001:2015 und Arbeitsschutz mit System (AMS) an.

    Durch effiziente Strukturen und Zusammenarbeit mit Spezialisten und Dienstleistern scheue ich mich
    nicht vor Herausforderungen. Meine strukturierte Arbeitsweise, mein lösungsorientiertes Handeln
    sowie meine Teamfähigkeit garantieren Ihnen termingerechte und umfassende Bearbeitung der übertragenen Aufgaben.

    Pressekontakt:

    INTRAG Internet Regional AG
    Frau Sabine Hansen
    Sophienblatt 82 – 86
    23114 Kiel

    fon ..: +49 (431) 67070 199
    web ..: https://www.regional.de
    email : pressestelle@intrag.de

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    Fachkraft für Arbeitssicherheit zur betrieblichen Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen

    wurde veröffentlicht am 1. Februar 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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