• – Diese Unternehmen sind erfolgreich saniert und können fortgeführt werden
    – Sie können ihre Verbindlichkeiten bedienen
    – Sie sind keine Gefahr für die Volkswirtschaft

    BildUnternehmen, die gerade eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen, haben es doppelt schwer. Gerade dem Bankrott von der Schippe gesprungen, müssen sie sich mit Corona auseinandersetzen. Und zusehen, wie Unternehmen, die nur aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht noch am Markt sind, mit staatlichen Hilfen bedacht werden. Den erfolgreich Sanierten werden diese Hilfen aufgrund deutscher und europäischer Rechtsprechung verwehrt. Dabei stehen sie wieder auf stabilen betriebswirtschaftlichen Beinen und können fortgeführt werden. Ihnen staatliche Hilfe zu gewähren ist weit weniger riskant als Zombiunternehmen zu unterstützen, die nur aufgrund der aufgeschobenen Insolvenzantragspflicht noch keine Insolvenz angemeldet haben.

    Die Pandemie-Schutzmaßnahmen sorgen bei vielen Unternehmen für erhebliche Umsatzeinbußen und damit die Gefährdung ihrer Existenz. Zwar bietet der Staat Überbrückungs- sowie Direkthilfen an, aber nicht allen betroffenen Unternehmen. Denn nach geltendem deutschen und europäischem Recht sind insolvente Unternehmen nicht berechtigt, öffentliche Finanzhilfen zu erhalten. Auch solche nicht, die gerade erfolgreich eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen haben und deren Verfahrensabschluss reine Formsache ist. Ein bereits von allen Gläubigern akzeptierter Insolvenzplan muss nur noch formal bestätigt oder der Insolvenzplanbestätigungsbeschluss rechtskräftig werden.

    Hilflos in der Krise?

    „Diese Entscheidung macht überhaupt keinen Sinn“, sagt Thomas Planer, Sanierungsexperte und Geschäftsführer von Planer und Kollegen. „Warum haben Unternehmen, bei denen die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nur noch reine Formsache ist, keinen Anspruch auf die Corona-Hilfen? Diese Unternehmen nehmen aktiv am Wirtschaftsgeschehen teil, werden fachlich durch einen Sanierungsberater unterstützt und stehen unter gerichtlicher Aufsicht eines Sachwalters. Sie sind erfolgreich saniert und können fortgeführt werden. Beste Voraussetzungen also, um einen positiven betriebs- und volkswirtschaftlichen Beitrag zu leisten.“

    Woran es hakt

    Die Sanierungsexperten von Planer und Kollegen machen folgende Punkte aus, die es bei den Coronahilfen zu überdenken gilt:

    o Zombiunternehmen werden unterstützt. Das sind Unternehmen, die im Prinzip schon insolvent sind, ihre Insolvenz aber aufgrund der Aufschiebung der Insolvenzantragspflicht noch nicht angemeldet haben. Dass sie die Coronakrise überstehen, ist oft mehr als unwahrscheinlich.

    o Zombiunternehmen können Verpflichtungen eingehen, die sie praktisch nicht mehr bedienen können. Damit ziehen sie ihre Geschäftspartner mit in den Abwärtsstrudel, ohne dass diese das wissen.

    o Unternehmen, die gerade eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen haben, sind praktisch saniert. Sie haben Experten an der Seite, stehen auf einem soliden wirtschaftlichen Fundament und haben sehr gute Aussichten, erfolgreich weiterzubestehen. Was ihnen fehlt, sind Rücklagen, um die Folgen der Pandemie abzufangen. Staatliche Hilfen könnten dies gewährleisten.

    o Nicht immer ist Corona schuld. Sehr oft treffen Unternehmer schon vorher falsche ökonomische Entscheidungen, deren Folgen nun durch die aktuelle Marktlage verstärkt wurden. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass de facto insolvente Unternehmen, die die Insolvenz noch nicht anmelden müssen, im Vergleich zu denjenigen, die erfolgreich saniert sind, so stark privilegiert werden.

    Klaus Ziegler, Sanierungsexperte bei Planer und Kollegen, ergänzt: „Für eine sinnvolle Verteilung der Corona-Hilfen reicht es nicht, nur nach insolvent und nicht insolvent zu unterscheiden. Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Damit die Hilfen sinnvoll eingesetzt werden, braucht es einen Blick hinter die Kulissen: Ist Corona wirklich die Ursache für die Krise? Wie stehen die Überlebenschancen? Helfen die Hilfen überhaupt noch? Kurz: Die Hilfen müssen strategisch sinnvoll vergeben werden.“

    Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchlaufen haben, haben mehrere Vorteile: eine transparente Finanzlage, ständige fachliche Sanierungsberatung sowie die Überwachung durch Sachwalter. Daher ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie die Pandemie gestärkt überstehen. Und daher haben auch sie Corona-Hilfen verdient.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Planer und Kollegen GmbH
    Herr Thomas Planer
    Danziger Platz 8
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    Deutschland

    fon ..: 08191 – 320 11 00
    web ..: http://www.planerundkollegen.de
    email : info-landsberg@spk-berater.de

    Die Planer & Kollegen GmbH ist eine Sanierungs- und Insolvenzberatung. Als Experten für die sogenannte „Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270a/b InsO“ haben die Sanierungsberater bundesweit seit Inkrafttreten des ESUG im Jahr 2012 über 100 Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich bekleidet und sind somit einer der erfolgreichsten Sanierer in Deutschland. Sie unterstützen inhabergeführte Unternehmen dabei, sich selbst aus der Krise zu befreien. Dazu begleiten sie die Unternehmen sowohl bei der strategischen und leistungswirtschaftlichen Restrukturierung als auch mit dem notwendigen Insolvenz Know-how, damit sie ihr Unternehmen möglichst fortführen können. Planer & Kollegen wurden 1988 gegründet und haben Büros in Landsberg am Lech, Hallbergmoos/Flughafen München und im Münsterland.

    Pressekontakt:

    Nikui Text und Rat
    Frau Manuela Nikui
    Oskar-Messter-Str. 8
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    web ..: http://www.nikui-textundrat.de
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    Warum bekommen insolvente Unternehmen in Eigenverwaltung keine Corona-Hilfen?

    wurde veröffentlicht am 12. Januar 2021 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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