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Kompaktseminar für Geldwäschebeauftragte – Risikoanalyse, Monitoring, Verdachtsmeldung – Datenschutz §58 GwG
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Zielgruppe:
> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften.
> Geldwäsche-Beauftragte, Stv. Geldwäsche-Beauftragte, Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision, Datenschutzbeauftragte und Rechtsabteilung.Seminarprogramm:
Die Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss
> Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
> Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
> Anforderungen an die Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken prüfungssicher umsetzen
> Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
> Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur GeldwäschepräventionGefährdungsanalyse und unternehmensspezifische Handlungsstrategien
> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
> Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
> Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der PraxisVerdachtsmeldung nach §§43, 45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt
> Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
> Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Meldung beiliegen?
> Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
> Meldung von Verdachtsfällen und Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – HaftungsrisikenDatenschutz für Geldwäsche-Beauftragte
> Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
> Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
> Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
> Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
> Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
> Schnittstellen in der Praxis zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
> Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-BeauftragtenDie inhaltlichen Details sowie viele weitere Informationen zur Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.
Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschlandfon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.deVorsprung in der Praxis
Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:
Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschenDas S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:
Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.
Pressekontakt:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhringfon ..: 089 4524 2970 100
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.deWas muss ich bei der Risikoanalyse nach § 5 GwG alles beachten? Seminar
wurde veröffentlicht am 3. November 2020 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 99 x angesehen
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