• Prüfen Sie anhand unseres Corona-Leitfadens die Bewertungskriterien für Bauzeitnachträge nach VOB/B oder BGB Bauvertragsrecht.

    BildSeit Mitte Februar 2020 werden Probleme im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie auf Baustellen, in Planungsbüros und bei den Bauherren erkennbar. Hierfür haben wir exklusiv einen „Leitfaden mit Handlungsempfehlungen für Baubeteiligte zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Krise zur wirtschaftlichen Abwicklung von Bauprojekten“ erstellt.

    Wir stellen Ihnen den Corona-Leitfaden auf unserer Website kostenlos zur Verfügung. Damit können Sie als Auftraggeber, Auftragnehmer oder Planer interessensgerechte Streitlösungen bei Nachtragsverhandlungen entwickeln und berechtigte Ansprüche sichern. Erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen zur Prüfung von Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen, Behinderungen und Bauzeitnachträgen in der Corona-Krise. Denn ohne Baudokumentation kein Geld – dieser Grundsatz gilt mit und ohne Corona.

    Wenn anstehende Arbeiten nicht oder in geringerem Umfang erbracht werden können, müssen die Betroffenen unverzüglich informiert werden. Unternehmer müssen anzeigen, wann, wo und warum welche Arbeiten nach dem geplanten Bauablauf nicht durchgeführt werden können. Zusätzlich muss festgestellt werden, welche Produktionsmittel während des Annahmeverzugs des Auftraggebers nicht wie vorgesehen eingesetzt werden können.

    Eine Checkliste und bewährte Berechnungsgrundlagen ergänzen das Dokument. Sie erkennen, ob Ansprüche aus Bauzeitverzögerungen, Entschädigungsansprüche und Mehrkosten wirklich auf die Auswirkungen der Corona-Krise zurückzuführen sind. Außerdem erfahren Sie, was unter höhere Gewalt fällt und was zumutbare Aufwendungen sind.

    Die Ausarbeitung soll dazu beitragen, die durch COVID-19 bedingten Entschädigungsansprüche zu bewältigen. Projektverantwortliche erhalten so die Möglichkeit, als Streitlöser rechtzeitig tragfähige Abwägungsentscheidungen sowie tragfähige Nachtragsvereinbarungen zu treffen.

    Bei Konflikten beraten wir Sie persönlich als Streitlöser.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    BVM Bauvertragsmanagement GmbH
    Frau Rosina Sperling
    Evastraße 4 a
    81927 München
    Deutschland

    fon ..: (089) 92 09 09-10
    web ..: https://www.bvm-seminare.de
    email : sperling@bvm-seminare.de

    Über BauVertragsManagement GmbH

    BVM in München steht für die kompetente Beratung in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fragestellungen. In praxisnahen Seminaren vermitteln erfahrene Referenten, Baurechtsexperten und Sachverständige wichtiges Knowhow für die Bau- und Immobilienwirtschaft. Sie erfahren alles Aktuelle zu VOB/B, BGB-Bauvertragsrecht und Architektenrecht, Nachträgen und Bauablaufstörungen, Vergaberecht und HOAI sowie Projektmanagement.

    Die Geschäftsführerin, Rosina Th. Sperling hat sich auf außergerichtliche Streitbeilegung spezialisiert und bietet den Weiterbildungslehrgang zur Streitlöser/in DGA-Bau-Zert und die Qualifizierung zum Zertifizierten Wirtschaftsmediator.

    Weitere Informationen stellt die BVM BauVertragsManagement GmbH auf ihrer Webseite www.bvm-seminare.de zur Verfügung.

    Hinweis: Sie können diese Eventbeschreibung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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    Exklusiver Handlungsleitfaden zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf Bau- und Planerverträge

    wurde veröffentlicht am 9. Juni 2020 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
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