-
Bei Straftaten droht die Beschlagnahmung von Taterträgen – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Hat ein Täter der Teilnehmer durch eine Straftat einen vermögenswerten Vorteil erlangt, dann ordnet das Strafgericht dessen Einziehung an.
Die Einziehung ist ein Beschluss des Strafgerichts, dass der Gegenstand zwangsweise beschlagnahmt und eingezogen wird.
Die Beschlagnahme beschränkt sich nicht nur auf körperliche Gegenstände, sondern auch auf Forderungen des Täters / Teilnehmers gegen Dritte sowie auf sonstige Rechte.
Auch Nutzungsvorteile, die aufgrund der Straftat erlangt wurden, sind von der Einziehung betroffen. Hier wird der finanzielle Wert des Nutzungsvorteils ermittelt.
_____________________________________________________________________________________________________
**Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
Das Gesetz über die Einziehung von Taterträgen ist am 01.07.2017 in Kraft getreten.**Mit diesem Gesetz wollte der Gesetzgeber Gelder und sonstige Taterträge aus Terrorismusstraftaten und Geldwäschestraftaten sicherstellen.
In der Praxis gelten diese Regelungen aber auch für Straftaten im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechtes.
Bei der Straftat der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) passiert nun im Zusammenhang folgendes:
– Steuernachzahlung im Besteuerungsverfahren der Finanzverwaltung
– Säumniszuschläge für die verspätete Steuerzahlung (1 % pro Monat, § 240 AO)
– Zinsen (1,5 % pro Monat § 238 AO)
– Strafurteil mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
-Strafgerichtliche Einziehung der Taterträge gleich nicht gezahlte Steuern
___________________________________________________________________________________________________
**Keine Anrechnung des Einziehungsbetrages auf die Schuld des Täters (z.B. Steuerschuld)**
Das besondere Problem liegt nun darin, dass es für den Täter zu einer doppelten Inanspruchnahme kommt, und zwar zunächst durch den Gläubiger der Forderung (Bsp. Finanzamt, Krankenkasse) sowie durch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde.
Nach dem gesetzgeberischen Zweck hat die Einziehung von Straferträgen keinen strafrechtlichen Charakter. Der Täter soll nicht im Besitz der Strafvorteile verbleiben, darum die Einziehung.
_________________________________________________________________________________________________
**Rettungsanker ist die schnelle Wiedergutmachung gegenüber dem Geschädigten (§ 73e StGB)**
Die Einziehung von Taterträgen ist ausgeschlossen, soweit zum Zeitpunkt der strafgerichtlichen Entscheidung der Schaden ausgeglichen ist. D.h., im Fall der Steuerhinterziehung sollte die Steuer schnellstmöglich nachbezahlt werden; gegebenenfalls auch durch Abschläge bereits vor Erlass des neuen Steuerbescheids.
________________________________________________________________________________________________
**Oft ist die Einziehung eine lebenslange Schuld**
Je nach Höhe der Taterträge ist die Gesamtverschuldung dann oft eine lebenslange Schuld des Betroffenen.
Als weiteres Beispiel sei hier genannt, dass der Arbeitgeber (bei der GmbH der Geschäftsführer) die monatlich fällig werdenden Arbeitnehmerbeträge zur Sozialversicherung nicht bezahlt.
Hier laufen in der Praxis schnell deutlich fünfstellige Beträge auf, die durch die zusätzliche Einziehung zur Verdoppelung führen.
Die freiwillige Insolvenz des Betroffenen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung führt bzgl. der Einziehung nicht zur Entschuldung. Nach § 302 Nr. 2 InsO erfolgt keine Restschuldbefreiung. Es ist auch nicht möglich, die Verbindlichkeit aus der Einziehung durch Insolvenzplan zu erledigen (§ 225 Abs. 3 InsO).
_______________________________________________________________________________________________
**Zahlungserleichterung können gewährt werden.**
Auf Antrag des Betroffenen kann die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Zahlungserleichterungen in Form von Ratenzahlungen gewähren.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Ulrich Horrion – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Herr Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9
01099 Dresden
Deutschlandfon ..: 0172-8905659
fax ..: 0351-8020831
web ..: https://www.insolvenzrecht-rechtsanwalt-horrion.de/
email : nfo@ra-horrion.deIch berate und betreue Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter in der Unternehmenskrise und Insolvenz.
Ich erkläre Ihnen, wie Sie mit meinen 3-Stufenkonzept schnell IhrZiel erreichen.
Weiteres Ergebnis: Sie haben den Kopf wider frei für neue Ziele und Aufgaben.
Handeln Sie rechtzeitig und vereinbaren einen Beratungstermin!
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Ulrich Horrion – Insolvenzrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Herr Ulrich Horrion
Radeberger Straße 9
01099 Dresdenfon ..: 0172-8905659
web ..: https://www.insolvenzrecht-rechtsanwalt-horrion.de/
email : nfo@ra-horrion.deEinziehung von Taterträgen (§ 73 ff StGB) Insolvenzrecht – Wirtschaftsstrafrecht.
wurde veröffentlicht am 23. Januar 2020 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 82 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Einziehung von Taterträgen (§ 73 ff StGB) Insolvenzrecht – Wirtschaftsstrafrecht.
Lesezeit ca. 2 Minuten, 17 Sekunden
News-ID 120686
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Photovoltaik Neumarkt: Ihre Zukunft mit AW Energie gestalten
- Betoninstandsetzung in Parkhäusern und Tiefgaragen
- smow gewinnt Deutschen Handelspreis 2024
- Brandschäden beheben: Ein Leitfaden von Sven Schwarzat
- Auswandern nach Ungarn – Achtsamkeit gegen Alltagsstress
- Strategische Allianz mit Global Care Innovations und BitLab hinsichtlich Förderung moderner KI- und Quantensicherheitslösungen für Gesundheitswesen in ganz Nordamerika
- Military Metals unterschreibt Absichtserklärung zur Übernahme des ehemals produzierenden Antimon-Gold-Projekts Last Chance in der Nähe des Round Mountain in Nevada
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
neu
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone