• DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen.

    Die DGHS begrüßt das im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (BT-Drucksache 19/01187).
    Der Bundestag hat am 16.1.2020 mit großer Mehrheit eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Demnach sollen die Bürger in Zukunft stärker dazu bewegt werden, eine Entscheidung zu treffen. Neu geschaffen wird auch ein Online-Register.

    DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen und weitere Entscheidungen zur Vorsorge wie auch die Dokumentation, ob und unter welchen Bedingungen man gegebenenfalls als Organspender zur Verfügung stehen würde. Allerdings, so Birnbacher in einer ersten Reaktion weiter, müssen die organisatorischen Bedingungen der Organspende weiter verbessert und „die Information über die Organspende realistischer und die Angehörigen des potenziellen Organspenders zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einbezogen werden.“

    Ein Automatismus, nach dem jeder Bundesbürger ab 16 Jahre zum Organspender wird, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht vereinbar. Viele Menschen werden durch die Informationen zur Organspende nicht erreicht und erklären sich weder für noch gegen eine Organspende. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung vorgesehen hatte, war bereits in zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt worden. Vorausgegangen war eine zweistündige Debatte.

    Im Jahr 2019 haben nach einer Mitteilung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Deutschland 932 Menschen ein Organ nach ihrem Tod gespendet, eine ähnlich niedrige Zahl wie im Vorjahr. Mit einer durchschnittlichen Spenderrate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner nimmt Deutschland im internationalen Vergleich einen hinteren Platz ein.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
    Frau Claudia Wiedenmann M. A.
    Kronenstr. 4
    10177 Berlin
    Deutschland

    fon ..: 0 30/2 12 22 33 70
    web ..: http://www.dghs.de
    email : presse@dghs.de

    Pressekontakt:

    Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
    Frau Wega Wetzel M. A.
    Kronenstr. 4
    10117 Berlin

    fon ..: 0 30/21 22 23 37-22
    web ..: http://www.dghs.de
    email : presse@dghs.de

    Schlagwörter: , , , ,

    DGHS begrüßt Bundestags-Entscheidung zur Organspende

    wurde veröffentlicht am 17. Januar 2020 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 90 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: