-
Ende 2016 hat das deutsche Bundessozialgericht entschieden, dass Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind.
Die deutschen Krankenkassen betrachteten jedoch Renten aus der Pensionskasse lange Zeit wie eine Zusatzversorgung und verlangten deshalb den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent. Kaum eine Kasse habe jedoch von sich aus die bis 2016 zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet, so Rainer Zeller, Experte für Grenzgängerberatung und Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH aus Buggingen.
Dass auf Renteneinkünfte auch Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind ist bekannt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht, zahlt seit 2009 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Bei Zusatzversorgungen wie zum Beispiel einer Betriebsrente muss der Rentner den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent entrichten.
Bei Schweizer Renten, die man als ehemaliger Grenzgänger bezieht, war die Sache etwas komplizierter. Die erste Versicherungssäule, die so genannte AHV, ist umlagefinanziert und entspricht der gesetzlichen Rente in Deutschland. Hier war ebenfalls nur der halbe Beitragssatz von 7,3 Prozent für die Krankenversicherung fällig. Daneben existiert jedoch noch die zweite Säule, die Pensionskasse. Die Krankenkassen betrachteten Renten aus der Pensionskasse lange Zeit wie eine Zusatzversorgung und verlangten hier den vollen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent.
Ende 2016 hat jedoch das deutsche Bundessozialgericht geklärt, dass die Einkünfte aus Schweizer Pensionskassen wie eine gesetzliche Rente zu behandeln sind. Damit war entschieden, dass auch für Renten aus Schweizer Pensionskassen nur der halbe Beitrag von 7,3 Prozent zur Krankenversicherung zu bezahlen ist.
Die Umsetzung dieses Urteils bei den deutschen Krankenkassen lasse jedoch zu wünschen übrig, meint Rainer Zeller, Experte für Grenzgängerberatung und Geschäftsführer der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH. „Kaum eine Kasse hat von sich aus die bis 2016 zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet. Alle verlangen einen Antrag. Doch um einen Antrag zu stellen, muss man erst einmal wissen, dass die bisher bezahlten Beiträge zu hoch waren. Und selbst auf diese Information wurde teilweise von den Krankenkassen verzichtet“, so Zeller.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt unbedingt, Widerspruch gegen die Beitragsberechnung einzulegen und sich als Betroffener auf keinen Fall von der Krankenkasse „abwimmeln“ zu lassen. Zu viel bezahlte Beiträge können binnen vier Jahren zurückverlangt werden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DIE CITYAGENTUR – AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH
Herr Rainer Zeller
Im Mittelfeld 19
79426 Buggingen
Deutschlandfon ..: 07631 / 2512
fax ..: 07631 / 2501
web ..: http://www.amex-zeller.de/
email : info@amex-zeller.deDie AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH besteht seit 2003 und bietet am Standort Buggingen mit derzeit 10 Mitarbeitern ein Team von Spezialisten mit höchster Kompetenz in allen Versicherungsbereichen. Zudem verfügt das Unternehmen mit der Grenzgänger-Beratungsstelle DIE CITYAGENTUR über ausgewiesene Experten in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Weitere Informationen zur AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH und der Grenzgänger-Beratungsstelle unter: www.amex-zeller.de bzw. www.die-cityagentur.de
„Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Markgräfler Verlag GmbH
Herr Dirk Ruppenthal
Wilhelmstrasse 4
79379 Müllheimfon ..: 07631-9387927
web ..: http://www.markgraefler.de
email : ruppenthal@markgraefler.deÜberhöhte Krankenkassenbeiträge für ehemalige Grenzgänger in Rente
wurde veröffentlicht am 2. Juli 2019 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 144 x angesehen
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Überhöhte Krankenkassenbeiträge für ehemalige Grenzgänger in Rente
Lesezeit ca. 2 Minuten, 3 Sekunden
News-ID 115131
suchen auf bekannt im Web
Sie wollen Ihre Webseite oder ein bestimmtes Ereignis bekannt im Web machen? Dann bloggen Sie Ihre News auf einer Content Seite wie „Bekannt im Web“.
Informieren Sie packend. Beantworten Sie im Content die „6 W-Fragen“! (Wer Wo Was Wann Warum Wie)
Ihr Content auf Bekannt im Web?
Der Content wird mit dem Presseverteiler Connektar auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge auf bekannt im Web
- Photovoltaik Neumarkt: Ihre Zukunft mit AW Energie gestalten
- Betoninstandsetzung in Parkhäusern und Tiefgaragen
- smow gewinnt Deutschen Handelspreis 2024
- Brandschäden beheben: Ein Leitfaden von Sven Schwarzat
- Auswandern nach Ungarn – Achtsamkeit gegen Alltagsstress
- Strategische Allianz mit Global Care Innovations und BitLab hinsichtlich Förderung moderner KI- und Quantensicherheitslösungen für Gesundheitswesen in ganz Nordamerika
- Military Metals unterschreibt Absichtserklärung zur Übernahme des ehemals produzierenden Antimon-Gold-Projekts Last Chance in der Nähe des Round Mountain in Nevada
Beiträge in diesen Kategorien
bekannt im Web – Archiv
bekannt im Web
Schlagwörter
Aktien
Aktienkurs
Aktienmarkt
Börse
Börsen News
Corona
Dentallabor
deutscher Zahnersatz
Digitalisierung
Edelmetalle
Energiewende
Exploration
Finanz
Finanzen
Gel
Geld
Gesundheit
Gold
Goldminen
Goldpreis
günstig
kanada
Kupfer
Liebe
Lithium
Maxident
Musik
Nachhaltigkeit
Nachrichten
Nachrichten Aktuel
Nachrichten Aktuell
neu
preiswert
Rohstoffe
Schlager
Schneider Electric
Silber
sparen
Unternehmen
Vergleichsangebot
Wirtschaft
Wirtschaftsmeldungen
Zahnarzt
Zahnkosten
Zahnkrone