• Da die Grundversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch ist, kann man aufgrund von Krankheit nicht abgelehnt werden – anders sieht es jedoch bei den Zusatzversicherungen aus.

    Bei einer Zusatzversicherung wird erst nach einer ausführlichen Gesundheitsdeklaration über Aufnahme oder Ablehnung entschieden. In einigen Fällen wird auch eine Versicherungsdeckung mit Vorbehalt angeboten, welche Behandlungen der bereits vorhandenen Erkrankungen ausschliesst. Wann die Zusatzversicherung abgelehnt wird und wie Sie bei einer Ablehnung vorgehen können, erfahren Sie hier.

    Gründe für die Ablehnung

    Entscheidend für die Aufnahme, ist neben Ihrem aktuellen Gesundheitszustand auch Ihre gesundheitliche Verfassung in der Vergangenheit. Jeder Versicherer bestimmt die Kriterien zur Bestimmung der Risiken selbst. So kann es passieren, dass Sie von einer Zusatzversicherung abgelehnt wurden, während Sie bei einer anderen Gesellschaft angenommen werden.

    Nach der Ablehnung: Kann ich noch eine Zusatzversicherung bekommen?

    Die folgenden Tipps können nach einer Ablehnung dabei helfen, doch noch eine Zusatzversicherungsdeckung zu erhalten.

    Bei der Antragsstellung sorgfältig vorgehen

    Egal, ob Sie den ersten oder den fünften Antrag stellen: Trotz der möglichen Ablehnung sollten Sie die Fragen nach Ihrer Gesundheit ausführlich und wahrheitsgemäss beantworten. Tun Sie dies nicht, kann der Versicherer eine künftige Kostenübernahme nachträglich verweigern.

    Anfragen bei verschiedenen Versicherern stellen

    Wurden Sie bereits von einer Zusatzversicherung abgelehnt, muss dies nicht heissen, dass andere Versicherer Sie auch ablehnen werden. Meist lohnt es sich, mehrere Anfragen zu stellen, da die Versicherer das Risiko einzelner Erkrankungen zum Teil sehr unterschiedlich bewerten.

    Unterstützung des Arztes kann helfen

    Sind Sie von früheren Leiden bereits vollständig geheilt und ist nicht mit weiteren Behandlungen zu rechnen, können Sie sich dies von Ihrem Arzt bestätigen lassen. Ein medizinisches Gutachten kann die Risikobeurteilung der Zusatzversicherung zu Ihren Gunsten beeinflussen.

    Achtung: Keine Kündigung ohne verbindliche Zusage

    Haben Sie bereits eine Zusatzversicherung und möchten diese wechseln, lautet das oberste Gebot: Kündigen Sie nicht, ohne eine verbindliche und vollständige Zusage des neuen Versicherers! Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz und werden von keiner neuen Gesellschaft angenommen.

    „Von der Zusatzversicherung abgelehnt – Was nun?“ auf Versicherung-Schweiz.ch

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    A&P Acklin und Partner GmbH – Versicherung-Schweiz.ch
    Herr Yves Acklin
    Henauerstrasse 7
    9244 Niederuzwil
    Schweiz

    fon ..: +41 71 983 38 58
    web ..: https://www.versicherung-schweiz.ch
    email : info@versicherung-schweiz.ch

    Acklin und Partner ist als unabhängiger Versicherungsbroker keinem Anbieter verpflichtet. Wir kennen die Stärken und Dienstleistungen der einzelnen Gesellschaften und sind deshalb in der Lage, Ihnen für Ihre Versicherungsbedürfnisse die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Diese Unabhängigkeit erschliesst Möglichkeiten, bedeutet aber auch Verpflichtung. Mit den besten Ressourcen, Produkten und Fachleuten kommen wir dieser Verpflichtung nach – einfach, vertrauenswürdig und kompetent. Als Partner sind wir für die ganzheitliche Betreuung in Versicherungs- und Vorsorgefragen Ihr erster Ansprechpartner.

    Pressekontakt:

    A&P Acklin und Partner GmbH – Versicherung-Schweiz.ch
    Herr Simon Neureuter
    Henauerstrasse 7
    9244 Niederuzwil

    fon ..: +41 71 983 38 58
    web ..: https://www.versicherung-schweiz.ch
    email : info@versicherung-schweiz.ch

    Schlagwörter: , , , , , ,

    Von der Zusatzversicherung abgelehnt – Was nun?

    wurde veröffentlicht am 8. April 2019 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 100 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: