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Für einen erfolgreichen und problemlosen Verkauf Ihrer Immobilie, sind einige Unterlagen für die Abwicklung erforderlich.
Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung sind wir als unabhängige Immobilienmakler für Wiesbaden, Mainz und Umgebung tätig. Wir vermitteln Wohnimmobilien, Grundstücke und Investmentimmobilien für Eigennutzer, Kapitalanleger, Bauträger und institutionelle Investoren. Unser Maklerbüro steht für hervorragende Serviceleistungen und wird regelmäßig dafür ausgezeichnet. Dank überdurchschnittlicher Bewertungen zählen wir zu den besten und führenden Maklern in Wiesbaden, Mainz und der Region. Unser Vertriebsteam besteht aus top-ausgebildeten und erfahrenen Experten für Verkauf und Vermietung sowie für die Haus- und Wohnungssuche. Die GRUNDUM Immobilien GmbH bietet Ihnen das Rundum-sorglos-Paket aus einer Hand.
Der erfolgreiche Verkauf einer Wohnung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und erfordert einiges an Know-how vom Verkäufer. Neben der Beachtung grundlegender verkaufstechnischer und rechtlicher Aspekte muss der Verkäufer zudem viel Zeit mitbringen, um die vielen unterschiedlichen und anspruchsvollen Arbeitsschritte sicher abzuwickeln.
Einer dieser Arbeitsschritte ist es, alle für den Verkauf einer Wohnung nötigen Unterlagen zu organisieren und zusammenzutragen. Die Dokumente liefern den Kaufinteressenten wichtige Nachweise zum Kaufobjekt zu verschiedensten Themen und Sachverhalten. Nachstehend finden Sie eine Aufstellung aller wichtiger Dokumente, die Sie beim Wohnungsverkauf einem Kaufinteressenten vorlegen können sollten.1. Grundriss und Wohnflächenberechnung
Den genauen Grundriss der Wohnung sollten Wohnungsverkäufer schon im Zuge der Erstellung eines Exposés vorliegen haben. Er enthält genaue Angaben zur Quadratmeteranzahl aller Räume sowie zur Lage und zum Schnitt der Zimmer. Im Idealfall beinhaltet der Grundriss auch Angaben für eine bestehende oder mögliche Möblierung der Zimmer.
Neben dem Grundriss sollte zum Wohnungsverkauf auch eine Wohnflächenberechnung vorliegen. Eine Wohnflächenberechnung weist aus, wieviel der gesamten Wohnfläche tatsächlich als Wohnraum zählt und zur Verfügung steht. So zählen beispielsweise unbeheizte Bereiche sowie Bereiche mit weniger als 1 Meter Deckenhöhe nicht als Wohnfläche und dürfen somit auch nicht als Wohnfläche angegeben und berechnet werden.2. Lageplan und Baubeschreibung
Der Lageplan einer Wohnung zeigt auf, wo die zu verkaufende Wohnung genau verortet ist. Er bildet beispielsweise das gesamte Grundstück des Wohngebäudes ab und informiert, in welchem Gemeinde- oder Stadtteil die Eigentumswohnung liegt.
Eine Baubeschreibung einer Wohnung zeigt darüber hinaus an, in welcher Weise die Wohnung bzw. das ganze Wohnhaus geplant und gebaut wurden. Neben Informationen zum Mauerwerk, zum Dachstuhl und zur Bodenplatte enthält die Baubeschreibung auch Angaben zur Verlegung der Leitungen und Rohre.3. Teilungserklärung
Weil im Falle des Verkaufs einer Wohnung auch immer ein Teil des Gemeinschaftseigentums mit verkauft wird, ist eine Teilungserklärung notwendig. Sie enthält alle wichtigen Informationen zum Wohnungseigentum, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum einer Wohnung. Diese Einteilung des Eigentums wird für künftige Wohnungseigentümer relevant, wenn es dann innerhalb der Eigentümergemeinschaft darum geht, Rechte und Pflichten im Zuge der Durchführung bestimmter Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Wohnhaus zu regeln.4. Grundbuchauszug
Das Grundbuch weist den notariell beglaubigten Eigentümer einer Eigentumswohnung aus. Damit ist ein Grundbuchauszug beim Wohnungsverkauf zum einen der Beleg dafür, dass der Verkäufer tatsächlich der rechtmäßige Eigentümer der Wohnung ist. Ein Grundbuchblatt enthält darüber hinaus alle Angaben zur Größe und zur Eigentumsaufteilung in Sonder-, Gemeinschafts-, und Wohnungseigentum. Zusätzlich können im Grundbuch auch die bestehende Schuldenlast, Grundpfandrechte oder Reallasten des gesamten Grundstücks eingesehen werden.5. Energieausweis
Seit 2014 muss lauf Energieeinsparverordnung (EnEV) beim Verkauf einer Wohnung der Energieausweis vorgelegt werden. In den meisten Fällen kann dieser von der Hausverwaltung angefordert werden. Der Energieausweis gibt potentiellen Käufern einen Überblick über alle relevanten Energie-Kennwerte des gesamten Wohngebäudes (Energiestandard, Energieverbrauch, Heizungsart, Energieeffizienz).
6. Rechnungen zu Reparaturen und Sanierungen
Damit Modernisierungen nachvollziehbar sind: Eigentümer einer Wohnung sollten Rechnungen von Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Sanierungen nicht nur sammeln, sondern auch im Falle eines Wohnungsverkaufs den Kaufinteressenten vorlegen können. Auf diese Weise erhalten Kaufinteressente ein transparentes Bild über den Zustand der Wohnung und können so besser abschätzen, welche Neuerungen an der Wohnung in der vergangenen Zeit vorgenommen wurden und welche Maßnahmen eventuell künftig anstehen. Darüber hinaus sind Rechnungen zu Instandhaltungsmaßnahmen einer Wohnung wichtige Dokumente im Zuge einer Wertermittlung der Immobilie mittels einer Immobilie.7. Hausgeldabrechnungen & Wirtschaftsplan
Hausgeldabrechnungen zeigen auf, mit welchen laufenden Kosten Wohnungsbesitzer für Verwaltung und Instandhaltung des gesamten Wohnhauses rechnen müssen. Die Zahlung des Hausgeldes erfolgt dabei in der Regel an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Darin enthalten sind etwa Hausmeisterkosten sowie Beträge für Renovierungsmaßnahmen oder Reparaturen. Um potentiellen Käufern einen guten Überblick zu verschaffen, sollten die letzten zwei Hausgeldabrechnungen vorgelegt werden.
Weil sich die Beträge auch ändern können, empfiehlt es sich zudem, den Wirtschaftsplan bereit zu halten: Darin sind die Kosten für das folgende Kalenderjahr gelistet, sodass absehbar wird, in welcher Höhe die Hausgeldzahlungen liegen werden.8. Rücklagen und Eigentümerversammlungsprotokolle
Wohnungseigentümergemeinschaften verfügen in der Regel über Rücklagen für Instandhaltungsmaßnahmen am gesamten Gebäude. Die Übersicht über diese Rücklagen verrät Kaufinteressenten, in welcher Höhe Rücklagen allein für die zum Verkauf stehende Wohnung bereitstehen.
Die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen verraten Käufern, welche Baumaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum geplant waren, welche Themen besprochen wurden und welche Sanierungen für die Zukunft geplant sind. In der Regel finden Eigentümerversammlungen einmal jährlich statt. Dank der Protokolle ist ein neuer Eigentümer gut informiert, welche baulichen Themen am Wohngebäude besonders präsent sind und mit welchen Sanierungen in der Zukunft zu rechnen ist.9. Kopien aller Gebäudeversicherungen
Versicherungsnachweise sind Pflicht beim Kauf und der Finanzierung einer Wohnung. Zu den wichtigsten Versicherungen zählen z.B. die Gebäudesachversicherung und die Feuerversicherung Auskünfte über diese Versicherungen beziehen Eigentümer über die Hausverwaltung.10. Bei vermieteten Wohnungen: aktueller Mietvertrag
Ist eine Wohnung zum Zeitpunkt des Verkaufs vermietet, sollte potentiellen Käufern auch der aktuell bestehende Mietvertrag vorgelegt werden. Denn dieser wird im Falle des Wohnungskaufs vom neuen Eigentümer mit übernommen. Sollte der Käufer die Wohnung selbst beziehen wollen, kann er das Mietverhältnis anschließend ggf. wegen Eigenbedarfs kündigen.Wir helfen durch den Dokumente-Dschungel
Damit der Wohnungsverkauf erfolgreich über die Bühne gebracht wird und nicht am Fehlen eines wichtigen Dokuments scheitert, empfiehlt es sich beim Verkauf einer Wohnung von Beginn an die Unterstützung eines erfahrenen Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Ein Makler kümmert sich nicht nur um die Beschaffung aller relevanten Unterlagen, sondern sorgt auch dafür, dass der gesamte Verkauf optimal organisiert und abgewickelt wird.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GRUNDUM Immobilien GmbH
Herr Claudio Bonelli
Martinstraße 15
65189 Wiesbaden
Deutschlandfon ..: 0611974514140
web ..: http://www.grundum.de
email : info@grundum.dePressekontakt:
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Herr Claudio Bonelli
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email : info@grundum.deWelche Unterlagen benötigt man beim Verkauf einer Wohnung? | Wichtige Dokumente für den Wohnungsverkauf
wurde veröffentlicht am 22. März 2019 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde 141 x angesehen
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