• Hierbei handelt es sich laut Unternehmen um eine reine Schutzmaßnahme.

    BildDer kanadische angehende Goldproduzent mit seinem Topprojekt ,Altan Tsagaan Ovoo‘ in der Mongolei, Steppe Gold Ltd. (ISIN: CA85913R2063 / TSX: STGO), ergreift Schutzmaßnahmen für eventuelle Beeinflussungen durch andere Unternehmen oder ungewollte Übernahmeversuche.

    Wie das Management jüngst mitgeteilt hat, wurden die bestehenden Aktionärsrechte überarbeitet und von der Börse genehmigt. Die endgültige Freigabe benötigt allerdings noch die Zustimmung durch die Aktionärsversammlung. Dieser Punkt wird auf der kommenden Jahreshauptversammlung abgehandelt werden.

    Der Rechteplan wurde verabschiedet, um nach Möglichkeit sicherzustellen, dass alle Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit einem unaufgeforderten Übernahmeangebot oder einem anderen Kontrollerwerb an der Gesellschaft fair behandelt werden und dass dem Vorstand genügend Zeit zur Verfügung steht, um Übernahmeangebote oder andere Akquisitionen zu bewerten.

    Der geänderte Plan sieht die Ausgabe von je einem ,Recht‘ pro Aktie vor, wenn eine Person oder eine Interessensvertretung beabsichtigen, mehr als 20 % der Aktien des Unternehmens zu erwerben um damit maßgeblichen Einfluss ausüben.

    Beim Erwerb von 20 % oder mehr der Stammaktien durch eine Person oder Institution würde jedes ,Recht‘ bei Ausübung einen anderen Rechteinhaber als die erwerbende Person und bestimmte nahestehende Personen berechtigen, Stammaktien der Gesellschaft mit einem Rabatt von 50 % auf den Marktpreis zu erwerben, bevor die Rechte ausübbar werden. Der Verwaltungsrat kann auf die Anwendung des Rechteplans in Bezug auf bestimmte Ereignisse verzichten, bevor sie eintreten.

    Das im adaptierten Plan angeführte ,permitted bid‘, also ein genehmigtes und konditioniertes Übernahmeangebot an alle Aktionäre, das eine Übernahme von zumindest 50 % der ausgegebenen Aktien beträfe, käme erst dann zu tragen, wenn nach Ablauffrist des Angebotes (üblich sind 105 Tage) mindestens 50 % aller Aktionäre zustimmen würden.

    Das Unternehmen – http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298735 – stellt allerdings klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme handelt und kein Angebot im Raum steht oder vorliegt.

    Diese taktische „Stärkung“ der Aktionärsrechte ist eine klare Botschaft an die Aktionäre, dass das Management gewillt ist, das Projekt selbst zu betreiben um damit größtmöglichen Mehrwert für seine Aktionäre zu schaffen und diese vor ungewollten Fremdeinflüssen zu schützen. Daher ist also stark davon auszugehen, dass die Aktionäre dem erweiterten Plan bei der Hauptversammlung zustimmen werden.

    Viele Grüße
    Ihr
    Jörg Schulte

    Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
    Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    JS Research
    Herr Jörg Schulte
    Bergmannsweg 7a
    59939 Olsberg
    Deutschland

    fon ..: 015150268438
    web ..: http://www.js-research.de
    email : info@js-research.de

    Pressekontakt:

    JS Research
    Herr Jörg Schulte
    Bergmannsweg 7a
    59939 Olsberg

    fon ..: 015150268438
    web ..: http://www.js-research.de
    email : info@js-research.de

    Schlagwörter: , , ,

    Steppe Gold stärkt Aktionärsrechte

    wurde veröffentlicht am 16. Februar 2019 auf bekannt im Web in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde 126 x angesehen
    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bekannt-im-Web.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: